Dem Bericht inkl. Anlagen zur Fortschreibung, Überarbeitung und Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes inkl. des Verwendungsnachweises wird zugestimmt.
Darüber hinaus ist eine Vorlage über die tatsächlichen (IST-Beträge) Kreditaufnahmen, inklusive in Anspruch genommener Geschäftsbesorgungsverträge, im Jahr 2020 aufzustellen.
Ferner wird im Jahr 2021 das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Bestätigungen außerhalb des Haushaltes einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 100 % liegen. Inbegriffen ist hierbei ebenso die voraussichtlich benötigte Inanspruchnahme von Geschäftsbesorgungsverträgen im Jahr 2021.
Maßgebend für die Beurteilung ist neben dem Beschluss des Stadtrates der Haushaltsplan für das Jahr 2021 zuzüglich der geplanten Kreditaufnahmen für Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushaltes einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) für das Jahr 2021.
Kreditaufnahmen für Investitionen in die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung gem. Art. 8 KAG sind nicht zu berücksichtigen.
Bei zukünftigen Kreditneuaufnahmen ist darauf zu achten, dass möglichst eine Tilgungsquote für die jeweiligen Darlehen in Höhe von mindestens sechs v. H. erreicht wird.
Hinsichtlich der investiven Besonderheiten im Allgemeinen und insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien, Generalsanierung Hallenbad und Bayerngrundverträge bzgl. der Erschließung neuer Baugebiete wird auf die ausführlichen Darstellungen im Bericht zur Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes verwiesen.
Das Erreichen bzw. die Erhaltung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit, so wie gegenwärtig im Haushaltsplan 2021 und im Finanzplanzeitraum bis 2024 als „freie Spanne“ ausgewiesen bzw. zum Ausdruck gebracht, soll maßgebendes Ziel bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne bleiben.
Der Bericht mit Anlagen (DS-Nr. 12/2021) ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.