Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet "Pfaffenbühler Straße II", Gemarkung Dörflas; Billigung des Bebauungsplanentwurfes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  07-2022. Sitzung des Stadtrates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Große Kreisstadt Marktredwitz) 06-2022. Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö vorberatend 2.2
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 07-2022. Sitzung des Stadtrates 28.06.2022 ö beschließend 5.2

Beschluss

Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf „Pfaffenbühler Straße II“, Gemarkung Dörflas, vom 30.05.2022 einschließlich Begründung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Bebauungsplanentwurf vom 30.05.2022 einschließlich Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2  3. Halbsatz BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 11.07.2022 10:08 Uhr