Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Mehrfamilienhauses Pfarrer-Hochmaier-Ring 21, Fl.Nr. 1800 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 „für das Grundstück Föstl an der Erdinger Straße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (rechtskräftig am 22.05.1985, geändert am 23.01.1986), sowie der Baugenehmigung gemäß Bescheid vom 06.04.1987 benötigt. Es handelt sich hier um einen Bestandsbau. Das Dachgeschoss wurde ohne Genehmigung ausgebaut. Von Seiten des Landratsamts Ebersberg wurde hier eine „stillschweigende und stets widerrufliche Duldung“ ausgesprochen. Damals wurde das Bauvorhaben als nicht genehmigungsfähig angesehen. Begründung war hierfür, dass die rechtlichen Grundlagen für die nachträgliche Genehmigung des Kniestocks und der Dachneigung nicht vorliegen würden (Schreiben vom Landratsamt am 10.12.1990). Inzwischen wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrere Baugenehmigungen für Wohngebäude mit geänderter Dachneigung und Kniestock erteilt. 
Die für die Wohnung im Dachgeschoss erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. 

Für das Appartement im Kellergeschoss wurde am 19.07.1990 die Baugenehmigung per Nachtragsbescheid erteilt. Auf dem Eingabeplan zum Bauantrag für die Wohnung im Kellergeschoss wurde vom Landratsamt vermerkt, dass noch zwei zusätzliche Stellplätze zu errichten sind. Bestand waren damals drei Stellplätze. Für das Mehrfamilienhaus werden auf dem nun eingereichten Eingabeplan insgesamt sieben Stellplätze nachgewiesen (zwei neu für die Wohnung im Dachgeschoss). 

Für den jetzt vorliegenden Bauantrag wurde von Seiten der technischen Prüfung im Landratsamt Ebersberg festgestellt, dass zusätzlich noch Anträge auf Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe sowie eventuell zur Dachdeckung (laut Bebauungsplan nur rote Dachziegel / Pfanne zulässig) erforderlich werden. Diese wurden jedoch von Seiten des Landratsamts beim Antragsteller / Entwurfsverfasser noch nicht schriftlich angefordert. Der Markt Markt Schwaben wurde aktuell noch nicht am Verfahren beteiligt.

Erhöhung der Dachneigung auf 33 Grad
Erhöhung des Kniestocks auf 36 cm

Gemäß Bebauungsplan „Föstl“ in der Fassung vom 22.05.1985, ist die Dachneigung zwischen 23 und 28 Grad festgesetzt. Außerdem erhält der Baugenehmigungsbescheid vom 06.04.1987 die Maßgabe über maximal zulässige konstruktive Kniestockhöhe von 25 cm.
Das bestehende Gebäude wurde mit einer Dachneigung von 33 Grad und einem Kniestock mit einer Höhe von 36 cm errichtet. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.

Begründung des Planers: Das Gebäude wurde im Zuge der Erstellung abweichend von der Genehmigung errichtet. Die damals eingereichte Tektur wurde nicht genehmigt, es wurde eine Duldung ausgesprochen. Im Zuge der Erbfolge soll nun ein baurechtskonformer Zustand erzielt werden. Das Gebäude steht in der jetzigen Form seit ca. 35 Jahren. Die Abstandsflächen sind eingehalten, die Stellplätze nachgewiesen. Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Es wird um Erteilung einer Befreiung gebeten. 

Überschreitung Geschossflächenzahl

Gemäß Bebauungsplan „Föstl“ in der Fassung vom 22.05.1985, ist die Geschossflächenzahl auf max. 0.5 festgesetzt. Am Bestandsgebäude wurde nachträglich ein Wärmedämmverbundsystem angebracht. Somit erhöht sich die Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,53.
Hierfür ist eine Befreiung nötig, die hiermit beantragt wird. 

Begründung des Planers:  Im Zuge einer energetischen Ertüchtigung wurde ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Öffentliche und Nachbarschaftliche Interessen werden dadurch nicht berührt, weil erforderliche Abstandsflächen eingehalten wurden und somit keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Es wird somit um Erteilung einer Befreiung gebeten. 

Aus Sicht der Veraltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden, da es sich in die Umgebung einfügt. Zudem liegen bereits Befreiungen im ähnlichen Umfang im Bebauungsplangebiet vor. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Errichtung einer Wohnung im DG eines bestehenden Mehrfamilienhauses“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1800 wird das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilt. 
Folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan „Föstl“ wird zugestimmt:
- Dachneigung auf 33 Grad
- Erhöhung Kniestock auf 36 cm
- Überschreitung der GFZ um 0,03 auf 0,53

Nach Vorlage der noch erforderlichen Befreiungsanträge von der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe sowie der Farbe der Dacheindeckung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ausschussmitglied Markus Steffelbauer hat an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 Gemeindeordnung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 04.03.2024 16:03 Uhr