Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
vorberatend
|
20.04.2023
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
13.07.2023
|
5
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
01.02.2024
|
3
|
Für das Gebiet Böhmerwaldstraße ist in den 1960er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Seine Bekanntmachung (Inkrafttreten) erfolgte im Jahr 1969.
Auf mehreren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit dessen Inkrafttreten Wohnbauvorhaben genehmigt worden, für deren Umsetzung unterschiedliche Befreiungen von den Festsetzungen zu erteilen waren. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Regelungen des Bebauungsplans teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und die Umsetzung von Vorhaben auf im Geltungsbereich liegenden Grundstücken verhindern oder zumindest erschweren. Zudem widerspricht der Bebauungsplan in Teilen der vom Landratsamt Ebersberg erlassenen Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach. Das liegt daran, dass dessen Aufstellung lange vor dem Erlass der genannten Verordnung erfolgte.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst. Als Planfertiger ist für dieses Verfahren der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt worden.
Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2023, die sowohl im RIS als auch im Rathaus eingesehen werden kann, wird verwiesen.
Im Zuge der Bearbeitung hat der Planungsverband eine Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung des Bauleitplans abgegeben. Die Stellungnahme des Planungsverbands vom 12.10.2023/29.01.2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorgenannte Stellungnahme verwiesen.
Empfohlen wird eine Änderung des Bebauungsplans anstatt einer ersatzlosen Aufhebung.
Anmerkung des Schriftführers:
Eine Abstimmung über den mit der Sitzungsladung an die Ausschussmitglieder verteilten Beschlussvorschlag ist nicht erfolgt. Die Ausschussmitglieder sind sich mehrheitlich darüber einig, dass aktuell kein Erfordernis für den Erhalt oder eine Änderung des Bebauungsplans besteht und der Marktgemeinderatsbeschluss vom 13.07.2023 zu vollziehen ist. Nach Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit geprüft, ob für einen Teil des jetzigen Plangeltungsbereichs der Erlass einer Klarstellungssatzung in Betracht kommt.