Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Entscheidung über die Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
vorberatend
20.04.2023
2
Marktgemeinderat 
öffentlich
beschließend
13.07.2023
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
01.02.2024
3

Für das Gebiet Böhmerwaldstraße ist in den 1960er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Seine Bekanntmachung (Inkrafttreten) erfolgte im Jahr 1969.
Auf mehreren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit dessen Inkraft­treten Wohnbauvorhaben genehmigt worden, für deren Umsetzung unterschiedliche Befrei­ungen von den Festsetzungen zu erteilen waren. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Regelungen des Bebauungsplans teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und die Umsetzung von Vorhaben auf im Geltungsbereich liegenden Grundstücken verhindern oder zumindest er­schweren. Zudem widerspricht der Bebauungsplan in Teilen der vom Landratsamt Ebersberg erlassenen Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach. Das liegt daran, dass dessen Aufstellung lange vor dem Erlass der genannten Verordnung erfolgte.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst. Als Planfertiger ist für dieses Verfahren der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt worden.
Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2023, die sowohl im RIS als auch im Rathaus eingesehen werden kann, wird verwiesen.

Im Zuge der Bearbeitung hat der Planungsverband eine Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung des Bauleitplans abgegeben. Die Stellungnahme des Planungsverbands vom 12.10.2023/29.01.2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorgenannte Stellungnahme verwiesen.
Empfohlen wird eine Änderung des Bebauungsplans anstatt einer ersatzlosen Aufhebung.

Anmerkung des Schriftführers:
Eine Abstimmung über den mit der Sitzungsladung an die Ausschussmitglieder verteilten Beschlussvorschlag ist nicht erfolgt. Die Ausschussmitglieder sind sich mehrheitlich darüber einig, dass aktuell kein Erfordernis für den Erhalt oder eine Änderung des Bebauungsplans besteht und der Marktgemeinderatsbeschluss vom 13.07.2023 zu vollziehen ist. Nach Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit geprüft, ob für einen Teil des jetzigen Plangeltungsbereichs der Erlass einer Klarstellungssatzung in Betracht kommt.

Datenstand vom 04.03.2024 16:03 Uhr