Antrag auf Baugenehmigung Bestehendes Geschäftshaus: Nutzungsänderung und Umbau einer großen Büroeinheit in eine kleine Büroeinheit und 5 Wohnungen und Anbau von 5 Balkonen Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. 

Beantragt wird eine Nutzungsänderung für das bestehende Geschäftshaus Marktplatz 26. Das Erdgeschoss bleibt unverändert (Läden mit insgesamt 279,37 m²). Die bisherige große Büroeinheit einer Kanzlei soll in eine kleinere Büroeinheit und eine Wohnung im Obergeschoss, drei Wohnungen im 1. Dachgeschoss sowie eine Wohneinheit im 2. Dachgeschoss umgenutzt werden. Somit würden insgesamt 1 Büro und 5 neue Wohneinheiten entstehen. Zudem ist der Anbau von 5 Balkonen geplant. Durch den Eckbalkon im Obergeschoss und Dachgeschoss 1 wird ein Antrag auf Abweichung von Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 6 Nr. 2 c) Bayerische Bauordnung) erforderlich. Hier liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Ebersberg. 

Durch die geplante Nutzungsänderung werden laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung für das Gebäude Marktplatz 26 insgesamt 23 Stellplätze erforderlich. In der Tiefgarage sind 7 Stellplätze nachgewiesen. Auf Grund von Grundstücksabtretungen durch den Antragsteller an den Markt Markt Schwaben aus früheren Jahren gelten für das Grundstück Marktplatz 26 insgesamt 13 Stellplätze als abgelöst. Die entsprechenden Notarurkunden liegen den Bauantragsunterlagen vor. Somit werden für das geplante Bauvorhaben 3 Stellplätze zu wenig nachgewiesen. Für diese liegt ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung vor. Die Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze errechnet sich mit 10. Nachgewiesen werden können durch die Schaffung von 10 neuen (5 in der Tiefgarage und 5 oberirdisch) insgesamt 16 Fahrradstellplätze. Somit würden 7 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage und 9 oberirdische zur Verfügung stehen.

Als Begründungen für den Abweichungsantrag zur Stellplatzsatzung wird unter anderem die Schaffung von 5 neuen Wohnungen, die dem momentanen Wohnungsbedarf entgegenkommen würden, genannt. Für die Stellplätze im Innenhof der Gebäude Marktplatz 26, Marktplatz 28 und Erdinger Straße 6 wurde ein digitales Parkraummanagement eingeführt. Laut der dem Bauantrag hierzu beigefügten Datenanalyse ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung dieser Parkplätze von 32,85 %. Im Mittel sind laut der Analyse somit 67,15 % der Parkplätze im Innenhof nicht belegt und frei anfahrbar. Auf die geplante Novellierung der gemeindlichen Stellplatzsatzung mit geplanter Einführung eines Mobilitätskonzepts wird hingewiesen. Durch den Nachweis von insgesamt 16 Fahrradabstellplätzen soll diesem entsprochen werden. Allgemein sei seit Einführung der Parkuhren durch die Gemeinde im Bereich des Marktplatzes die Stellplatzsituation entspannter. 

Mit der Verwaltung haben im Vorfeld bereits Gespräche zur Stellplatzthematik stattgefunden. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Errichtung zusätzlicher oberirdischer Fahrradstellplätze als Kompensation zu den fehlenden Kfz-Stellplätzen wurde nachgekommen. Von Seiten der Verwaltung wird befürwortet, dem Abweichungsantrag von der gemeindlichen Stellplatzsatzung das Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Bestehendes Geschäftshaus: Nutzungsänderung und Umbau einer großen Büroeinheit in eine kleine Büroeinheit und 5 Wohnungen und Anbau von 5 Balkonen“, Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 10:57 Uhr