Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung, Stellplatzablöse Am Kupferschmiedberg 6a und 6b, Fl.Nrn. 239/1, 239/9, 239/12 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Zum im Betreff genannten abgeschlossenen Bauvorhaben ging am 23.02.2024 ein Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Ablösung eines Stellplatzes bei der Bauverwaltung ein. Im ursprünglichen Bauantrag aus dem Jahr 2018, wurde ein Doppelhaus mit 4 Wohneinheiten (erstes Doppelhaus 3 Wohneinheiten, zweites Doppelhaus 1 Wohneinheit) und Stellplätzen sowie 2 Duplexgaragen genehmigt. Es wären gemäß Stellplatzsatzung insgesamt 9 Stellplätze notwendig gewesen und nachgewiesen wurden gemäß Plan 10 Stellplätze. Es wurden allerdings nur 2 Einzelgaragen anstatt 2 Duplexgaragen gebaut. Somit war ein Stellplatz zu wenig. 
Aufgrund mehrerer Anbauten musste im Jahr 2021 ein Tekturantrag eingereicht werden. Der Bauherr reichte einen Bauplan mit den zwei bereits vorhandenen Einzelgaragen ein. Das Landratsamt verpflichtete den Bauherren in der Baugenehmigung daraufhin, eine Einzelgarage in eine Duplexgarage umzuwandeln. Dies ist bis heute nicht erfolgt. 

Begründung vom Antragsteller:
„Beide neu erstellten Doppelhaushälften werden nur von je einer Familie bewohnt. Es wurde auch keine Aufteilung oder Abgeschlossenheit beantragt. Das Landratsamt geht jedoch von einem Mehrfamilienhaus im Objekt „Am Kupferschmiedberg 6 a“ aus. Es sind bereits vier Stellplätze dem Objekt zugeordnet. Das Landratsamt besteht jedoch auf den fehlenden Stellplatz. Es soll deshalb die bestehende Garage abgerissen werden und durch eine Doppelstockgarage ersetzt werden. Der Aufwand hierfür ist jedoch unverhältnismäßig groß, deshalb bitte ich um eine Stellplatzablösung im Rahmen einer Befreiung.“ 

Mittlerweile wurden seitens des Landratsamtes bereits Zwangsgeldbescheide erlassen (einmal in Höhe von 5.000 Euro). Die letzte Frist zu Errichtung der Garage wurde dem Antragsteller bis spätestens 31.05.2024. Sollte bis dahin, dass Vorhaben nicht umgesetzt sein, wird erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro fällig.

Nach kurzer Rücksprache mit dem Landratsamt wäre eine Ablöse des Stellplatzes, die derzeit wahrscheinlich beste Lösung, da die Grundstücksaufteilungen an die Rechtsnachfolger bereits erfolgt sind.

Beschluss

Der Stellplatzablöse und der damit verbundenen isolierten Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Bauvorhaben „Am Kupferschmiedberg 6a und 6b“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller ein Gespräch zu führen, über die Möglichkeit einer Tekturänderung mit der Erbringung des fehlenden Stellplatzes oder eine Stellplatzablösevereinbarung für die beantragte Stellplatzablöse abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 10:57 Uhr