Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Pliening 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Gerharding“ Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Gerharding“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst ca. 20,9 ha und liegt im Westen des Gemeindegebiets Pliening im Ortsteil Gerharding, nördlich der Staatsstraße 2082 Kirchheim – Erding. Es befindet sich im Außenbereich und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Antrag des Eigentümers auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Gebäude bzw. Einrichtungen. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für regenerative Energienutzung („SO Freiflächenphotovoltaik“). Die Freiflächenphotovoltaikanlage soll um ein bestehendes Kies- und Sandwerk angeordnet werden und der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen.

Die zulässige Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage soll auf 30 Jahre beschränkt werden. Anschließend soll das Gelände wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pliening entsprechend angepasst werden. Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplans soll Im Planbereich die bisherige Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche in ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ geändert werden.

Innerhalb des Planbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer und er liegt nicht in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Die flächige Begrünung unterhalb der Module kann sich vielmehr bremsend auf den Wasserabfluss auswirken.
Die rekultivierten Weiher nordöstlich des Plangebiets werden von dem Vorhaben nicht beeinflusst.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 06.03.2024 zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und dem vorhabenbezogen Bebauungsplan Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

Datenstand vom 26.04.2024 10:57 Uhr