Hebesätze Realsteuern Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5.1

Sachvortrag

Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.11.2023 die Hebesätze der Realsteuern für 2024 beraten wurden und ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte. 

Die Hebesätze stellen sich wie folgt dar:

1.
Grundsteuer 
Hebesatz in %

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
400

b)
für die Grundstücke (B)
400
2.
Gewerbesteuer 
360

Im Konsolidierungskonzept des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sowie im 10-Punkte-Katalog des Finanzministeriums wird die jeweilige Höhe der Realsteuern beim Markt Markt Schwaben als angemessen erachtet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 23.11.2023 und beschließt, die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:

1.
Grundsteuer 
Hebesatz in %

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
400

b)
für die Grundstücke (B)
400
2.
Gewerbesteuer 
360

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr