Stellenplan Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5.2

Sachvortrag

Stellenplan zum Haushalt 2024

  1. Stellen in Vollzeitäquivalenten

Unter Einbeziehung der neuen Stellen stellt sich der Stellenplan zum Haushalt 2024 zusammengefasst wie folgt dar:


2024
2023
+/-
1.
Beamte
4,23
5,23
- 1,00
2.
Tariflich Beschäftigte
 
 
 
 
a)
Rathausverwaltung
54,64
54,94
- 0,30
(+ 1,00 | - 1,30)
 
b)
Bauhof und Betriebe
34,51
33,51
+ 1,00
 
c)
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
6,00
6,00
-
 
d)
Reinigung
6,09
2,01
+ 4,08
(+ 4,48 | - 0,40)
 
e)
Feuerwehr
1,00
1,00
-
 
f)
Kinder- und Jugendeinrichtungen
(Bücherei, HAB, MIB, JUZ)
13,59
13,59
-
 
g)
Ausbildung
4,00
4,00
-
Gesamtzahl Stellen
124,06
120,28
+ 3,78

Hinweis: Der Bereich „Reinigung“ wird erstmals separat in der obenstehenden Übersicht aufgeführt. Bisher waren diese Tätigkeiten je nach Einsatzbereich anteilig den Bereichen „Rathausverwaltung“ und „Bauhof und Betriebe“ zugeordnet. 

Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2024 in der vorgelegten Form zu beschließen. 

Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.

  1. Unbesetzte Stellen

Zum Stichtag 31.12.2023 waren 111,0 von 120,28 Stellen besetzt (92,28 %).
Die unbesetzten Stellen sind größtenteils auf noch nicht erfolgreich (nach-)besetzte Stellen oder individuelle Arbeitszeitanpassungen von Beschäftigten zurückzuführen.

Die Verteilung der unbesetzten Stellen je Sachbereich ist in der Tabelle „Übersicht nach Abteilungen, Sachgebieten und Sachbereichen“ (Anlage zum Stellenplanentwurf) dargestellt.

  1. Wegfallende Stellen

Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt: 

Bezeichnung
EG
VZÄ
Erläuterung
Bereich Rathausverwaltung
- 1,30

Sachgebiet 1.1
Zentrale Aufgaben
9a
- 0,77
Wegfall befristete Altersteilzeit-Stelle
Sachgebiet 3.1
Kämmerei
8
- 0,53
Wegfall befristete Stelle
Bereich Reinigung
- 0,40

verschiedene Reinigungstätigkeiten 
(u. a. Bauhof, Turnhalle Grundschule)
1
- 0,40
Fremdvergabe der Leistungen nach Kostenvergleich
Summe

- 1,70


Die Verwaltung wird den aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendigen Stellenabbau in den nächsten Jahren unter Nutzung der Fluktuation ohne betriebsbedingte Kündigungen realisieren.

Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Daher gilt es, nach folgenden Grundsätzen eine Optimierung des Personaleinsatzes anzustreben:
  • Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus  
  • Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter Mitarbeiter/innen 
  • Wirtschaftliche Gewährleistung der Aufgabenerfüllung

Den laufenden Optimierungsmaßnahmen stehen neben der teilweise noch notwendigen Aufarbeitung von Rückständen aus der Vergangenheit aber auch immer wieder die Umsetzung personalintensiver gesetzlicher Neuerungen (z. B. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Gebäudeenergiegesetz) und zusätzliche Aufgaben aufgrund anderer unabweisbarer Umstände (z. B. Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten) gegenüber.
Angesichts des stetig wachsenden Aufgabenspektrums ist eine zielorientierte Aufgabenkritik und Prozessoptimierung notwendig, um trotz des Stellenabbaus eine rechtssichere und für die Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellende Erfüllung der wesentlichen Verwaltungsaufgaben sicherstellen zu können.
Gleichwohl wird die Wiederbesetzung von Stellen einer Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Besetzung unterzogen, die das im Personalbestand vorhandene Potential berücksichtigt.

  1. Neue Stellen

Für den Stellenplan zum Haushalt 2024 sind folgende neue Stellen beantragt:

Bezeichnung
EG
VZÄ
Begründung
Bereich Bauhof und Betriebe
1,00

Hausmeister/in 
kommunales Schulzentrum 
5
1,00
Hausmeisterdienst im kommunalen Schulzentrum mit eigenen Beschäftigten, 
vgl. TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.02.2023 sowie TOP 2.10 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.10.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
Bereich Reinigung
4,48

Reinigungskräfte 
kommunales Schulzentrum
2
3,84
Gebäudereinigung in Eigenleistung, siehe TOP 5.1 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.11.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
Reinigungskräfte Vorarbeiter/in
kommunales Schulzentrum
8
0,64
Gebäudereinigung in Eigenleistung, siehe TOP 5.1 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.11.2023.
36 % der Personalkosten werden über den Schulverband Mittelschule Markt Schwaben verbucht.
Summe neue Stellen

5,48


  1. Stellenanpassungen

Für im Stellenplan bereits vorhandene Stellen wurden folgende Anpassungen beantragt:

Bezeichnung
EG
VZÄ
Beantragte Anpassung
A 4 - Bauen und Umwelt



SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsangestellte/r 
Straße, Wasser, Kanal
9a
1,0
Verlängerung der Befristung bis 12/2025
(bisher: 12/2024)

Begründung:
Die Position konnte bisher nur kurzzeitig besetzt werden und ist aktuell wieder unbesetzt.
Daher wird eine Verlängerung der Befristung bis Ende 2025 beantragt.

  1. Bewertungsänderungen

Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen soll. 
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.

Es wurden daher, wie in den Vorjahren, folgende Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:

Entgeltgruppe
Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
EG 10
+ 0,38
EG 9 c
- 0,20
EG 9 b
- 0,18
EG 9 a
+ 1,04
EG 8
- 0,04
EG 5
- 1,00
EG 2
+ 1,49
EG 1
- 1,49
S 11 b
+ 0,50
S 8 b
- 0,09
S 8 a
- 0,41

  1. Personalhaushalt

Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 
Die neuen Stellen werden so konkret wie möglich ab voraussichtlicher Wirksamkeit im Personalhaushalt finanziell abgebildet. 

Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Insgesamt ergibt sich für den Personalhaushalt 2024 ein Ansatz in Höhe von 9.444.900 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz für 2023 eine Mehrung von 623.700 € dar. 

Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:


Mehrkosten ca.
Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
  • TVöD:                        
01.01.-28.02.2024:                Sonderzahlungen mtl. 220 € (bei Vollzeit)
ab 01.03.2024:                 Tabellenentgelt + 200 € sowie + 5,5%; 
               insgesamt mindestens + 340 €
  • Beamtenbesoldung:        Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die                                 Beamten angekündigt (Schätzung)
423.000 €
(393.400 €)



(29.600 €)
Neue Stellen im Stellenplan 2024
163.200 €
Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
36.500 €

Tatsächlich wurden im Jahr 2023 ca. 8.520.000 € an Personalkosten ausgegeben. 
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 118.600 €.

Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.

In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten sowie Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte. 
In Summe ist für diese Ausgaben in 2024 ein Betrag von 194.900 € vorgesehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2024 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr