Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5.3

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind Grundlage der Sitzung.

1. Haushaltsplan 2024

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 19.02.2024. Seit der letzten Finanzausschusssitzung am 25.01.2024 sind haushaltsrelevante Änderungen aufgetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungen mit der Rechts­aufsicht am 19.02.2024 und am 26.02.2024 verwiesen. Die Änderungen wurden wertmäßig im Haushalt 2024 entsprechend angepasst.

Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

44.087.400 EUR
im Verwaltungshaushalt
22.853.500 EUR
im Vermögenshaushalt
66.940.900 EUR
im Gesamthaushalt

Die Änderungen ergeben die Zahlen für die Haushaltssatzung:

2. Haushaltssatzung 2024

Die Satzung für das Haushaltsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                44.087.400 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                 22.853.500 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.242.400 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i.H.v. 3.459.200 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         400        v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                         400        v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                        360        v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 05.03.2024 und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan 2024 i. H. v. 66.940.900 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr