Ermächtigung Kreditaufnahmen Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5.5

Sachvortrag

Die Haushaltssatzung 2024 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 5.242.400 € vor.

Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.

Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Haushaltsgenehmigung 2024 endgültig vorliegt und die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist. Die Genehmigungsfähigkeit wurde bereits im Zuge der Vorprüfung durch das Landratsamt am 28.02.2024 schriftlich bestätigt.

Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung berichtet.

Beschluss

Das Gremium beauftragt den ersten Bürgermeister nach vorliegender Haushaltsgenehmigung mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2024 entsprechend folgender Kriterien:

  1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
    Darlehen i. H. v. max. 5.242.400 € aufzunehmen.
  2. Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
  3. Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr