I.
Der Marktgemeinderat nimmt von der Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans im Internet, der Auslegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:
II.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde vom 15.02.2024
Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 11.09.2023 wird zur Kenntnis genommen. Zu der Stellungnahme vom 11.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
III.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 15.02.2024
Die aktuelle Stellungnahme vom 15.02.2024 verweist wie bereits die vorangegangene Stellungnahme vom 07.09.2023 auf das Schreiben vom 28.11.2022, das das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 abgegeben hatte.
Zu der Stellungnahme vom 07.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
IV.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 12.01.2024
Die Stellungnahme vom 12.01.2024 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes vom 11.08.2023. Zu der Stellungnahme vom 11.08.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
V.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz vom 12.02.2024
Die Stellungnahme ist auf der Ebene des Bebauungsplans zu behandeln, da sowohl die CEF-Maßnahmen als auch die Höhe und Dimension der Gebäude erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (hier Bebauungsplan Nr. 93) berücksichtigt werden können. Auf den Abwägungsbeschluss, den der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2024 zu der Stellungnahme, die der Landesbund für Vogelschutzes im Zuge des Bauleitplanverfahrens „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93“ abgegeben hatte, wird verwiesen.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
VI.
Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 22. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“. Der 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.03.2024 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.
VII.
Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.