Bauleitplanung Flächennutzungsplan -22. Änderung- für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
13.07.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.10.2023
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.03.2024


In Markt Schwaben soll auf den Flächen eines geplanten Gewerbegebietes (GE) ein Rechenzentrum für den Freistaat Bayern entstehen. Für dieses Vorhaben wurde zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplans (Aufstellungsbeschluss 30.06.2022) in die Wege geleitet. Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt und das bisher dargestellte GE in ein Sondergebiet (SO) fortentwickelt werden soll, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 03.08. bis 12.09.2023. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von mehreren Trägern öffentlicher Belange und eines Bürgers Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.

Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und des Bürgers, die Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderats am 19.10.2023. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum 18.01. bis 19.02.2024 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

1. Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 15.02.2024
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme v. 15.02.2024
3. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 12.01.2024
4. Landesbund für Vogelschutz, Stellungnahme vom 12.02.2024

Kopien der vorgenannten Stellungnahmen haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.

Beschluss

I.
Der Marktgemeinderat nimmt von der Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans im Internet, der Auslegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

II.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde vom 15.02.2024

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 11.09.2023 wird zur Kenntnis genommen. Zu der Stellungnahme vom 11.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

III.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 15.02.2024

Die aktuelle Stellungnahme vom 15.02.2024 verweist wie bereits die vorangegangene Stellungnahme vom 07.09.2023 auf das Schreiben vom 28.11.2022, das das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 abgegeben hatte.
Zu der Stellungnahme vom 07.09.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

IV.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 12.01.2024

Die Stellungnahme vom 12.01.2024 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes vom 11.08.2023. Zu der Stellungnahme vom 11.08.2023 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.10.2023 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.10.2023 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

V.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz vom 12.02.2024

Die Stellungnahme ist auf der Ebene des Bebauungsplans zu behandeln, da sowohl die CEF-Maßnahmen als auch die Höhe und Dimension der Gebäude erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (hier Bebauungsplan Nr. 93) berücksichtigt werden können. Auf den Abwägungsbeschluss, den der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2024 zu der Stellungnahme, die der Landesbund für Vogelschutzes im Zuge des Bauleitplanverfahrens „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93“ abgegeben hatte, wird verwiesen.
Eine Änderung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

VI.
Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 22. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“. Der 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.03.2024 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

VII.
Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 10:58 Uhr