Parkzeitbeschränkungen in Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachvortrag

Die Verwaltung wurde in der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung am 28.09.2023 mit der Überarbeitung der zulässigen Parkdauer in Markt Schwaben beauftragt. Der zugrundeliegende Grundsatzbeschluss vom 23.02.2016 sieht in den Bereichen mit Parkzeitbeschränkung eine Parkdauer von 2 Stunden vor, die Beschränkung ist von Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr und im Ortskernbereich zusätzlich samstags von 8 – 14 Uhr. 

Diesem Sachvortrag ist ein Ortsplan beigefügt, in dem alle Parkplätze mit Parkzeitbeschränkung markiert sind. 
Die gelben Flächen haben eine Beschränkung von Montag bis Samstag: 
Straße
Beschreibung
Grund der Beschränkung
Bahnhofstraße
Kreisstraße
Kundenparkplätze
Erdinger Straße
Kirche bis Schützenstraße
Kundenparkplätze
Habererweg
Seilergasse bis Färbergasse
Kundenparkplätze
Ebersberger Straße
Höhe der Postfiliale
Kundenparkplätze

Die grünen Flächen haben eine Beschränkung von Montag bis Freitag:
Straße
Beschreibung
Grund der Beschränkung
Burgerfeld
Gewerbegebiet
Dauerparker verhindern
Burgerfeld
KiGa Sonnenschein
Kindereinrichtung
Von-Kobell-Straße

Kundenparkplätze
Hanslmüllerweg
Friedhof
Friedhofsbesucher
Seilergasse
Höhe Haus Nr. 1
Nicht nachvollziehbar
Schulgasse

Nicht nachvollziehbar (evtl. für ehem. Bäckerei)
Herzog-Ludwig-Straße
Höhe Haus Nr. 18
Kundenparkplätze
Enzensbergerstraße
Entlang Haus Nr. 30
Unklar vermutlich Dauerparker verhindern

In dem Plan sind lediglich die Parkscheinpflichtigen Parkplätze in der Ortsmitte sowie die Beschränkung im Schloßgraben/Rathaus nicht eingezeichnet. Eine Auswertung der Parkscheinautomaten in der Ortsmitte hat ergeben, dass die durchschnittliche Parkdauer in 2022 und 2023 bei 50 Minuten liegt. Die Verwaltung sieht daher keinen Grund die Parkdauer in der Ortsmitte zu erweitern oder anzupassen. Allerdings würde die Verwaltung vorschlagen, die Parkdauer im Schloßgraben auf 4 Stunden zu erweitern um auch einen längeren Aufenthalt im Ortszentrum möglich zu machen für z. B. Arzttermine und Restaurantbesuche. 

Da bei allen anderen Beschränkungen zumeist die Bereitstellung von Kundenparkplätzen bzw. eine Verhinderung von Dauerparken den Grund darstellt, sieht die Verwaltung auch hier keinen Handlungsbedarf, die Zeiten anzupassen. 
Allerdings könnten ggfs. die Beschränkungen in der Schulgasse, Enzensbergerstraße und die Schrägparkplätze in der Von-Kobell-Straße aufgehoben werden. In der Von-Kobell-Straße bleiben dann die seitlichen Parkplätze mit Parkzeitbeschränkung bestehen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, die derzeit bestehenden Parkbeschränkungen mit Ausnahme des Schloßgrabens unverändert zu belassen.  Mit Aufstellung der Parkscheinautomaten ist die Parkdauer im Schloßgraben auf 4 Stunden zu erweitern. 
Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren für die Erweiterung der Parkdauer im Schloßgraben zu errechnen und im Zusammenhang mit dem Neuerlass der „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten im Markt Markt Schwaben (Parkgebührenverordnung)“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 11:01 Uhr