|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
15.09.2022
|
3
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
18.04.2024
|
|
Das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 615/35 Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg liegt im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplans, der den größten Teil des Grundstücks als Verkehrsfläche festsetzt. Die Umsetzung dieser Festsetzung ist in der, im Bebauungsplan enthaltenen Weise, nicht mehr zu erwarten.
Aktuell stehen auf dem südlichen Teil des Grundstücks kleinere Gebäude von Versorgungsträgern und einige Wertstoffsammelcontainer. Auf dem nördlichen Grundstücksteil ist eine Rasenfläche angelegt worden. Dieser Teil des Grundstücks bietet sich für eine Bebauung mit einem Wohngebäude mit 2 – 4 kleinen Wohneinheiten an.
Dem Haupt- und Bauausschuss ist in der Sitzung am 15.09.2022 eine Studie vorgestellt worden, die die Bebaubarkeit des Grundstücks nachweist.
Der Ausschuss hat sich mit Beschluss vom 15.09.2022 dafür ausgesprochen, den Teil des Grundstücks, der nicht für Versorgungseinrichtungen und als Stellfläche für Wertstoffcontainer benötigt wird, einer Wohnnutzung zuzuführen.
Weiter enthält der Beschluss den Auftrag zu prüfen, ob das Grundstück des Marktes evtl. etwas in westliche Richtung erweitert werden kann, um auf diese Weise einen größeren Spielraum für Planungsüberlegungen zu bekommen.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation ergeben, dass eine Vergrößerung des Grundstücks nicht möglich ist und sich Überlegungen betreffend einer evtl. baulichen Nutzung auf das bestehende Grundstück beschränken müssen.
Empfohlen wird die Überplanung des Grundstücks, sowie Teilflächen der direkt angrenzenden Verkehrsflächen, um Festsetzungen für die angestrebte Wohnnutzung und die Verkehrsflächen, entsprechend der aktuellen bzw. geplanten Situation zu erlassen.
Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch liegen vor.