Sachstandsbericht der Verwaltung
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.04.2024 wurde unter TOP 3 im öffentlichen Teil beschlossen, im Rahmen eines integrativen, ganzheitlichen Konzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen - in Ergänzung zur Unterbringung von rd. 60 Flüchtlingen in der Unterkunft „Am Ziegelstadel“ - mindestens eine zusätzliche Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen in Markt Schwaben planen und errichten zu lassen. Die zu errichtende Unterkunft wird für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren für die Unterbringung von bis zu 90 Geflüchteten genutzt, danach soll eine Nachnutzung des Gebäudes möglich sein (z. B. für vergünstigten Wohnraum, soziale Zwecke). Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, einen Architekten mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft zu beauftragen. Unter TOP 1 im nichtöffentlichen Teil wurde beschlossen, auf dem Grundstück Hanslmüllerweg (Fl.Nr. 431 tlw. u. 488 tlw.) die Unterkunft zu errichten.
Die Verwaltung hat nach Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vier Architekturbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert und nach Auswertung der Angebote aichner kazzer architekten, Partnerschaftsgesellschaft mbB, München, am 15.05.2024 beauftragt - als wirtschaftlichstes Angebot - mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2.
Am 17.05.2024 fand die Auftaktbesprechung mit dem Architekten statt, in der die wesentlichen Eckpunkte und Zielsetzungen der Planungen abgestimmt wurden, diese sind u.a.
- Konzeption des Gebäudes möglichst als Holzkonstruktion
- Einfügung der Anlage(n) in das städtebauliche Konzept und Landschaftsbild
- Sicherstellung der Nachnutzung und Berücksichtigung dieser bereits in der ersten Planungsphase
- Einhaltung der Leitlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber und Zielsetzungen sowie Ausnutzung von Ermessenspielräumen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Einbeziehung des unmittelbaren Nachbarn und derzeitigen Pächters des Grundstücks, bei den Planungen
- Sparsame Flächennutzung des Grundstücks, damit die Möglichkeit besteht, die Restfläche dem bisherigen Pächter weiterhin zur Verfügung zu stellen
- Zielsetzung für das Gebäude soll sein, dass dieses einfach, kostengünstig und zeitoptimiert erstellt wird sowie flexibel an die künftige Nutzung angepasst werden kann.
Das Grundstück ist derzeit verpachtet, der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Vierteljahr zum Jahresende gekündigt wird. Die Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2024 erfolgt fristgerecht durch die Verwaltung.
Seit März 2024 sind die Verwaltung und der Bürgermeister in Gesprächen und in enger Abstimmung mit der betroffenen Familie mit dem Ziel, die Familie über den laufenden Sachstand und die nächsten Schritte zu informieren. Vor der Sitzung des Gemeinderates am 25.04.2024 hat die Familie informiert, dass diese derzeit keine Bedenken habe und sich vorstellen könnte und letztlich einverstanden wäre – wenn der Marktgemeinderat sich für das Grundstück Hanslmüllerweg entscheidet – das Grundstück „gemeinsam mit der Unterkunft“ zu nutzen. Folge wäre, dass ein Teilbereich des Grundstücks für die Unterkunft verwendet wird und ein Teilbereich für die Nutzung als Pferdekoppel.
Am 28.05.2024 fand ein Vor-Ort-Termin auf dem Hof der Familie statt. Im Rahmen dieses Termins trägt die betroffene Familie erstmals vor, dass diese sich durch die Beendigung des Pachtvertrages und Verpachtung einer kleineren Koppelfläche auf dem gleichen Grundstück in ihrer Existenzgrundlage erheblich gefährdet sehen, da ohne die Koppel oder ein Teil der Koppel der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann.
Die Verwaltung hat daraufhin kurzfristig das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Herrn Dr. Mahler eingeschaltet und um Unterstützung, Beratung und Amtshilfe gebeten, um aus fachkundiger Sicht Informationen zu erhalten um diese bei der Planung und Ausgestaltung der Unterkunft rechtzeitig einbeziehen zu können.
Zwischenzeitlich beauftragten die Betroffenen Herrn Sachverständigen Georg W. Fink Dipl. Ing. agr., Aufkirchen, mit einer fachlichen Stellungnahme. Die Stellungnahme vom 05.06.2024 ist als Anlage beigefügt und liegt auch dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Herrn Dr. Mahler vor. Die Familie trägt vor, dass es ihr wichtig ist, die konkrete Ausgestaltung in enger Absprache und unter Hinzuziehung von Sachverständigen zu planen.
Am 11.06.2024 fand ein weiterer Vor-Ort-Termin auf dem Hof der Familie statt unter Beteiligung der Bürgermeisterin, des beauftragten Architekten, Herrn Dr. Mahler und der Verwaltung. In diesem Termin wurden auf Grundlage der in der Stellungnahme genannten Punkte konkrete Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Gemeinsames Ergebnis des Termins war, dass die Errichtung eines bepflanzten Walls oder Zauns zwischen der Unterkunft und dem Grundstück der Familie eine sinnvolle und ausreichende planerische Lösung darstellt, um die „Beeinträchtigungen/Gefährdungen“ die von der Asylunterkunft und vom Pferdebetrieb aus Sicht von Herrn Fink und der Familie ausgehen, zu vermeiden. Weiter wurde vereinbart, dass der Architekt diesen Punkt im Rahmen der Planungen einbezieht und dem Marktgemeinderat vorstellt.
Zudem schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich der in der Stellungnahme genannten beiden Punkte (Einfluss des Pferdebetriebes auf die Flüchtlingsunterkunft und Einfluss der Flüchtlingsunterkunft auf den Pferdebetrieb), bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Gutachten einzuholen, welches auf die Emissionen und Immissionen eingeht, damit das Gutachten bereits zum Zeitpunkt des Bauantrags vorliegt (siehe dazu unten auch die Stellungnahme des Sachgebiets Planen und Bauen).
Stellungnahme des Sachgebiets 4.1 Planen und Bauen:
Südlich der gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 431 am Hanslmüllerweg befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb/Pferdehof. Mit den Betreibern des vorgenannten Betriebs sind mehrere Gespräche geführt worden. Befürchtet wird neben anderem eine Einschränkung des Pferdehofbetriebs durch die geplante bauliche Nutzung des vorgenannten Grundstücks.
Vor dem Hintergrund des zu beachtenden Rücksichtnahmegebots im Baurecht erscheint es geboten, untersuchen zu lassen, ob vom bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb Geräusche oder Gerüche ausgehen, die bei der Prüfung der geplanten Bebauung von Bedeutung sein könnten. Auch umgekehrt sollte geprüft werden, ob sich die vom Markt angestrebte Nutzung in der Weise auf den Betrieb auswirken könnte, dass dieser mit Einschränkungen rechnen muss. Letzteres erscheint zwar eher unwahrscheinlich, gleichwohl wäre eine entsprechende fachliche Bestätigung für die Prüfung des noch zu erarbeitenden Bauantrags hilfreich.
Vor dem Hintergrund, dass das Landratsamt eine Einzelbaugenehmigung für eine Unterkunft für Flüchtlinge, die im Außenbereich i. S. d. § 35 Baugesetzbuch errichtet werden soll, lediglich für einen begrenzten Zeitraum erteilen darf, empfiehlt sich die Einleitung der beiden im Beschlussvorschlag genannten Bauleitplanverfahren. Im Zuge der Überplanung hat der Markt die Möglichkeit, eine bestimmte bauliche Nutzung auf einen begrenzten Zeitraum zu beschränken und eine Regelung für eine zu erwartende Nachnutzung zu treffen.
Wegen der Außenbereichslage wäre die Überplanung im regulären Verfahren vorzunehmen, ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch kommt nicht in Betracht (die Voraussetzungen liegen hierfür nicht vor).
Stellungnahme der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes
Ein Vertreter der Betreiberfamilie des Poststadl-Hofes stellt in der Sitzung den Betrieb und die Bedenken bezüglich einer Bebauung am Hanslmüllerweg vor.
Vorstellung der Planungsvarianten
In der Sitzung werden durch Herrn Aichner und Frau Schindler-Weyh des Architekturbüros aichner kazzer architekten zwei verschiedene Planungsvarianten samt Zeitschiene für die geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg vorgestellt.