Antrag auf Bauvorbescheid für eine auf 5 Jahre befristete Nutzung eines bereits bestehenden Lagerplatzes vor dessen Rückbau Wallbergstraße, Fl.Nrn. 635, 636 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen Grundstücke Fl.Nrn. 635 + 636 an der Wallbergstraße wurden vom Markt Markt Schwaben im Zuge des Neubaus des kommunalen Schulzentrums als Lagerfläche für Haufwerke (Baulagerplatz) angemietet. Laut bestehendem Mietvertrag, der zum 31.12.2024 mit Option auf Verlängerung endet, ist diese Fläche vom Markt Markt Schwaben wiederherzustellen / zurückzubauen. 

Nachdem der Markt Markt Schwaben diese Fläche nach Fertigstellung des kommunalen Schulzentrums bzw. nach dem 31.12.2024 nicht mehr benötigt, wurde vom Eigentümer ein Antrag auf Bauvorbescheid für eine weitere auf 5 Jahre befristete Nutzung dieser Fläche als Lagerplatz für eine Kanalbaufirma gestellt. 

Die Grundstücke Fl.Nrn. 635 + 636 befinden sich im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilung richtet sich somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine gewerbliche Nutzung im Außenbereich ist planungsrechtlich unzulässig. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg werden hier öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 BauGB), insbesondere auch wegen der zu erwartenden Lärm- und Staubimmissionen zu Lasten der vorhandenen Wohnnachbarschaft. Im Falle der Zulassung der gewerblichen Nutzung würde dies grundsätzlich auch einen Anspruch auf Erweiterung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB auslösen. 

Das Landratsamt Ebersberg hat daher vor, den Antrag auf Bauvorbescheid abzulehnen. Im Vorfeld soll der Markt Markt Schwaben sich dazu äußern. 

Dem Landratsamt Ebersberg soll mitgeteilt werden, ob der Markt Markt Schwaben selbst weiterhin Bedarf an der Nutzung dieser Grundstücke hat. Eine weitere vorübergehende gemeinnützige Nutzung durch den Markt Markt Schwaben (z. B. als Lehrerparkplatz) würde das Landratsamt Ebersberg dulden

Beschluss

Für den Antrag auf Bauvorbescheid für eine auf 5 Jahre befristete Nutzung eines bereits bestehenden Lageplatzes durch eine Kanalbaufirma wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Dem Landratsamt Ebersberg wird mitgeteilt, dass der Markt Markt Schwaben keinen Bedarf an der weiteren Nutzung dieser Flächen nach dem 31.12.2024 hat. Diese werden auf Kosten des Marktes in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut (entsprechend Mietvertrag). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.10.2024 08:53 Uhr