Kommunale Verkehrsüberwachung
Erweiterung der Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Moosach und Putzbrunn auf den ruhenden Verkehr
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Erst kürzlich haben die Gemeinden Putzbrunn (Beschluss des Marktgemeinderates vom 07.05.2019) sowie Moosach (Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.09.2020) jeweils eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben geschlossen und sind damit der Kommunalen Verkehrsüberwachung Markt Schwaben (KVÜ) beigetreten. Beide Gemeinden haben damals ausdrücklich lediglich eine Vereinbarung zum fließenden Verkehr getroffen. Nun beantragen sie jeweils eine Ausweitung auf den ruhenden Verkehr.
Moosach möchte vor allem im Bereich des Steinsees überwachen und so dort die Parkmoral verbessern, die Gemeinde Putzbrunn hingegen möchte aufgrund vieler Bürgerbeschwerden und auch Problemen mit Dauerparkern zusätzlich den ruhenden Verkehr aufgenommen haben. Der geplante Umfang ist derzeit mit jeweils ca. zehn Stunden im Monat angegeben. Das Büro der KVÜ hat die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung.
Auch wenn mit beiden Gemeinden bereits Zweckvereinbarungen geschlossen wurden, sind die Vereinbarungen vollständig neu zu beschließen. Der Text liegt als Anlage bei, über die Vereinbarungen ist einzeln Beschluss zu fassen.
Mit diesen Zweckvereinbarungen übertragen die Gemeinden dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie die notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Erweiterung der Zweckvereinbarungen mit den Gemeinden Moosach und Putzbrunn auch auf den ruhenden Verkehr keine Bedenken. Vor Inkrafttreten der Zweckvereinbarungen erfolgt eine Überprüfung durch das Landratsamt. Erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg können die Gemeinden mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs starten.
Beschluss
- Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Moosach, veröffentlicht im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg am 15.10.2020, auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu. Grundlage ist der vorliegende Vereinbarungsentwurf.
- Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Zweckvereinbarung gem. Art. 2 Abs 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Putzbrunn, veröffentlicht im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg am 24.06.2019, auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu. Grundlage ist der vorliegende Vereinbarungsentwurf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr