Kindertagesbetreuung
Kommunale Beitragserstattung von 30 % durch die Kommune
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen, wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020, pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Die entsprechende Richtlinie, aus der sich die einzelnen Voraussetzungen ergeben, wurde am 26. März 2021 bekannt gemacht.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Der Freistaat hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Mitfinanzierung der Kommunen vorgesehen. Bei dieser Mitfinanzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Folgende Pauschalen sind vorgesehen:
- für Krippenkinder: 300 €, davon 60 € Kommune, 240 € Freistaat (der Freistaat zieht von den 300 Euro die vollen 100 Euro Krippengeld ab und rechnet die Quoten dann von 200 Euro ausgehend, so dass sich 140 Euro zzgl. 100 Euro Krippengeld, d.h. in Summe 240 Euro ergeben)
- Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 Euro Elternbeitragszuschuss)
- Schulkinder: 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat
- Kinder in Kindertagespflegestellen: 200 €, davon 60 € Kommune, 140 € Freistaat.
Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen, Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich theoretisch auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge weiter zu verlangen. Davon ausgenommen sind anteilige Aufwendungen für das Mittagessen an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat, soweit dies tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Sollte die Kommune ihren Anteil nicht leisten, gehen wir davon aus, dass die Träger den Eltern die Elternbeitragserstattung in keinem Fall anbieten, da diese keine finanziellen Ressourcen haben, den vorgesehenen kommunalen 30prozentigen Anteil aus eigenen Mitteln zu kompensieren. In Markt Schwaben betrifft die Beitragserstattung ca. 330 Kinder.
Beschluss
Der vorgesehenen Beteiligung der Kommunen am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar -März 2021 und April - Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623, (BayMBl. Nr. 229) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2021 14:11 Uhr