Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG)
Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München - Öffentlichkeitbeteiligung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 15.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde gemäß Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München.
Nach § 47 d Abs. 3 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
In der ersten Mitwirkungsphase vom 07.08.2020 bis 21.09.2020 wurden die Öffentlichkeit und die betroffenen Gemeinden/Landkreise gebeten, auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern zielgerichtete Fragen zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München zu beantworten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde keine Stellungnahme seitens des Marktes abgegeben.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch dem Markt Markt Schwaben die Gelegenheit gegeben, eine eigene Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung für den Großraumflughafen München abzugeben.
Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.
Beschluss
Vom Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Großflughafen München wird Kenntnis genommen. Die Belange des Marktes Markt Schwaben werden durch diesen Entwurf berührt. Der Markt bringt deshalb folgende Punkte als Anregungen vor:
- Zum Schutz der Nachtruhe der Bürger/-innen von Markt Schwaben sollte sichergestellt werden, dass startende Maschinen nach 23 Uhr nicht mehr das Gemeindegebiet von Markt Schwaben überfliegen.
- Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot müssen deutlich reduziert werden. Strafzahlungen der Fluggesellschaften sollten den betroffenen Kommunen zugutekommen.
- Beteiligung des Großflughafens Münchens beim aktiven Schallschutz für die Bürger/-innen Markt Schwabens, die vom Fluglärm besonders betroffen sind.
- Starts und Landungen sollen nach Möglichkeit so organisiert werden, dass grundsätzlich eine Anhebung der Überflughöhe um durchschnittlich zusätzliche 700 Meter für das Gemeindegebiet Markt Schwaben erreicht wird. Es soll grundsätzlich kein Überflug des Gemeindegebietes von Markt Schwaben unterhalb von 3500 Meter stattfinden.
- Änderung der Flugrouten, um eine gleichmäßigere Verteilung der Überflüge auf alle Anrainergemeinden sicher zu stellen. Eine mögliche Anpassung der Flugrouten liegt seit 2019 dem Flughafen sowie der DFS vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr