Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet "Bundeseisenbahnsiedlung"
Entscheidung über die eventuelle Neuaufstellung des Bebauungsplans
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für die Straßen Hans-Watzlik-Weg und Hans-Carossa-Weg hat der Markt vor mehreren Jahrzehnten den Bebauungsplan „Bundesbahnsiedlung“ aufgestellt.
Auf den Grundstücken, die seinerzeit mit überwiegend kleinen Wohnhäusern bebaut worden sind, erfolgt schon seit längerem eine Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Dabei werden in den überwiegenden Fällen die Bestandsbebauungen durch Neubauten ersetzt.
Im Zuge Nachverdichtung stellen Bauwillige sehr regelmäßig Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und auf Zustimmung zur Abweichung vom gemeindlichen Stellplatzschlüssel. Der inzwischen alte Bebauungsplan enthält mehrere nicht mehr zeitgemäße Regelungen, die dazu geführt haben und immer wieder führen, dass bereits mehrere Befreiungen von den Festsetzungen erteilt worden sind. Das wiederholte Erteilen von Befreiungen kann dazu führen, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können. Zudem ist die Erbringung eines Stellplatznachweises aufgrund der teilweise beengten Situation im Plangeltungsbereich für einen Teil der Bauwerber schlicht nicht möglich.
Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der anhaltend große Bedarf an zusätzlichem Wohnraum sowie die hohen Grundstückspreise in Markt Schwaben führen immer wieder zu Überlegungen betreffend die Schaffung von zusätzlichen Wohnflächen der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Grundstücke. Dabei wird jeweils untersucht, ob eine Erweiterung oder der Ersatzneubau bestehender Wohngebäude sinnvoll und Ziel führend ist.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans für das im Beschlussvorschlag genannte Gebiet ist zu empfehlen, um für künftige Baugesuche zeitgemäße Regelungen zur Nachverdichtung des Gebiets zu bekommen. Ein sich wiederholendes Reagieren auf Baugesuche, die teilweise den Regelungen des Bebauungsplans widersprechen, ist nicht zweckmäßig und erzeugt immer wieder den Aufwand einer Einzelfallbetrachtung. Darüber hinaus besteht für Bauwillige im Plangebiet nahezu fast nicht die Möglichkeit Bauantragsunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren einzureichen.
Beschluss 1
Der Ausschuss sieht ein planerisches Erfordernis für eine Neuaufstellung des Bebauungsplans „Bundesbahnsiedlung“.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Marktgemeinderat eine Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen.
In den Geltungsbereich sollen entsprechend dem bestehenden Bebauungsplan insbesondere die Wohngrundstücke im Hans-Watzlik-Weg und im Hans-Carossa-Weg aufgenommen werden.
Städtebauliche Ziele sind insbesondere die Steuerung der Nachverdichtung sowie die Regelung des Stellplatzschlüssels für das Gebiet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.
Beschluss 2
Der Ausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet „Bundeseisenbahnsiedlung“ aufzuheben und das entsprechende Verfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.11.2021 11:44 Uhr