Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 Empfehlungsbeschluss des RPA vom 22.10.2020 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 18.11.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Am 31.08.2018 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2017 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
ergebnis €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
28.809.900
29.475.682
+665.782
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
13.803.700
7.578.313
-6.225.387
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

42.613.600

37.053.995 

-5.559.605

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
ergebnis €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2017   
443.200
3.208.598
+2.765.398

Ein externes Büro hat im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2017 im Rahmen der örtlichen Prüfung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO ein Gutachten abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig bei seiner Sitzung am 22.10.2020 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.10.2020 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 13:29 Uhr