Vollzug des BayStrWG Widmung der Wegeverbindung zwischen der Erdinger Straße und der Loderergasse im Bebauungsplangebiet der ehemalgen Brauerei Widmann - zwischen Erdinger Straße, Pfarrer-Hueber-Weg und Loderergasse als Eigentümerweg Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 11.11.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände der ehemaligen Brauerei Widmann – zwischen Erdinger Straße, Pfarrer-Hueber-Weg und Loderergasse wurde zwischen dem Bauträger, der Baucom-Immobilien-GmbH und dem Markt Markt Schwaben ein Erschließungsvertrag und städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Darin ist festgelegt, dass der in Nord-Südrichtung zwischen der Erdinger Straße und der Loderergasse verlaufende Fußweg seitens des Marktes als Eigentümerweg zu widmen ist. Die Lage des Weges ist dem der Beschlussvorlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Verbindungsweg ist in der Natur vorhanden und hergestellt. Dieser verläuft über die FlSt.Nrn. 48/0, 54/0 und 48/2, Gemarkung Markt Schwaben. Straßenbaulastträger für Eigentümerwege sind nach Art. 55 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz die jeweiligen Eigentümer der Wegeflächen.

Die Widmungsvoraussetzungen nach Art. 6 Abs. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz sind gegeben. Der Bauträger hat bereits im Erschließungsvertrag die Zustimmung zur Widmung als damaliger Eigentümer erteilt und per notarieller Urkunde auch an die jetzigen Eigentümer weitergegeben.

Eigentümerwege enden in ihrem Verlauf immer an der Grundstücksgrenze. Nach dem der technisch einheitliche Weg auf drei verschiedenen Flurnummern verläuft, handelt es sich somit in rechtlicher Hinsicht um drei Wege.

Beschluss

Der Verbindungsweg von der Erdinger Straße zur Loderergasse wird auf der Basis der Festsetzungen des „Bebauungsplanes für das Gelände der ehemaligen Brauerei Widmann - zwischen Erdinger Straße, Pfarrer-Hueber-Weg und Loderergasse“ entsprechend dem Erschließungsvertrag vom 02.11.2009, Urkunden Nr. H1447/2009 des Notars Walter Hilscher als Eigentümerweg nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz mit der Beschränkung „nur Fußgänger, ausgenommen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge“ gewidmet.

Nachdem der technisch einheitliche Weg auf drei verschiedenen Flurnummern verläuft handelt es sich somit in rechtlicher Hinsicht um drei Wege. Sie erhalten laut Straßenbestandsverzeichnis des Marktes folgende Straßenzugnummern:

Straßenzug Nr. 6:

Eigentümer:                        Die jeweiligen Eigentümer des Wegegrundstückes

Straße:                         Eigentümerweg

Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger, ausgenommen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge

Straßenbezeichnung:        1. Teilstück des Verbindungsweges zwischen der Erdinger Straße und der Loderergasse

Flurnummer der Straße:        48/0

Anfangspunkt:                Abzweig von der Erdinger Straße 
Endpunkt:                        Südwestecke der Flurnummer 48/0

Teilstrecke         von km:        0,000
       bis km:                0,034

Baulastträger:                 Die jeweiligen Eigentümer des Straßengrundstückes


Straßenzug Nr. 7

Eigentümer:                        Die jeweiligen Eigentümer des Wegegrundstückes

Straße:                         Eigentümerweg

Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger, ausgenommen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge

Straßenbezeichnung:        2. Teilstück des Verbindungsweges zwischen der Erdinger Straße und der Loderergasse

Flurnummer der Straße:        54/0

Anfangspunkt:        Endpunkt des 1. Teilstückes an der Südwestecke des Grundstückes Flurnummer 48/0
Endpunkt:                        im Bereich der Nordwestecke des Grundstückes Flurnummer 54/0

Teilstrecke         von km:        0,000
               bis km:                0,004

Baulastträger:                 Die jeweiligen Eigentümer des Straßengrundstückes


Straßenzug Nr. 8

Eigentümer:                        Die jeweiligen Eigentümer des Wegegrundstückes

Straße:                         Eigentümerweg

Widmungsbeschränkung:        nur Fußgänger, ausgenommen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge

Straßenbezeichnung:        3. Teilstück des Verbindungsweges zwischen der Erdinger Straße und der Loderergasse

Flurnummer der Straße:        45/2

Anfangspunkt:        Endpunkt des 2. Teilstückes im Bereich der Nordwestecke des Grundstückes Flurnummer 54/0
Endpunkt:        Einmündung in die Loderergasse

Teilstrecke         von km:        0,000
               bis km:                0,016

Baulastträger: Die jeweiligen Eigentümer des Straßengrundstückes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2021 12:10 Uhr