Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 53 -1. Änderung- für das Sportzentrum Markt Schwaben Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Der Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. beantragt mit Schreiben vom 05.11.2021, welches der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt wurde, eine Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Markt Schwaben“. 

Der Verein hat mittlerweile ca. 520 Mitglieder. Etwa 130 Kinder und Jugendliche nehmen das wöchentliche Trainingsangebot von Ende April bis Juli wahr.

Da Markt Schwaben über keine Tennishalle verfügt, weicht der Verein bisher von September bis Ende April in die umliegenden Tennishallen aus. Die Schließung von mehreren Hallen im Umkreis (z. B. Finsing und Forstern) in den vergangenen Jahren sowie die steigende Zahl von Trainingsinteressierten haben hier aber zu einem regionalen Engpass geführt.

Das Bestreben des Vereins Tennisfreunde Markt Schwaben e.V. ist es, den Tennissport in Markt Schwaben ganzjährig betreiben zu können. Hierzu ist es nach den Erläuterungen des Vereins erforderlich, die Tennisanlage um eine Tennishalle zu erweitern. Die Tennishalle mit einer Grundfläche von ca. 2.400 m² soll als Traglufthalle oder feste Halle im nördlichen Bereich der jetzigen Tennisplätze errichtet werden. Darüber hinaus ist im Zuge der Tennishalle ein Lager- und Werkstattgebäude mit ca. 120 m² Grundfläche sowie ein Technikgebäude in See-Container oder festes Gebäude mit ca. 32 m² geplant. 

Der Bebauungsplan Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ sieht in seiner bisherigen Fassung lediglich Freiluft-Tennisplätze mit dazugehörigem Vereinsheim vor. Um die o.g. baulichen Veränderungen der Tennisanlage mit Tennishalle und Nebengebäuden realisieren zu können, ist es erforderlich, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Hierbei soll auch die Darstellung des bestehenden Vereinsheims an die tatsächliche Bauform angepasst werden (länglicher Baukörper statt L-Form). 

Der Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e.V. hat sich bereit erklärt, in Abstimmung mit dem Markt ein Planungsbüro als Planfertiger für dieses Bauleitplanverfahren zu beauftragen und die anfallenden Kosten für die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Tennisanlage zu übernehmen.

Unabhängig vom aktuell vorliegenden Antrag der Tennisfreunde Markt Schwaben hat die Verwaltung festgestellt, dass im Jahr 1997 vom Marktgemeinderat ein Aufstellungsbeschluss zu einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ hinsichtlich der textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz gefasst wurde.
Die damals beabsichtigte Bebauungsplanänderung wurde aber nicht realisiert und nicht als Satzung beschlossen. Deshalb ist es geboten den damaligen Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses vom 20.05.1997 und den Aufstellungsbeschluss vom 03.06.1997 (Marktgemeinderat) aufzuheben.

Beschluss

1.
Der vom Grundstücks- und Bauausschuss am 20.05.1997 in öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss betreffend die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans und der Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.1997 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Markt Schwaben“ werden aufgehoben.

2.
Der Markt steht dem Vorhaben des Vereins Tennisfreunde Markt Schwaben e.V., auf dem Areal der Tennisanlage eine Tennishalle mit Lager- und Werkstattgebäude und Technikraum zu errichten, grundsätzlich positiv gegenüber.   

3.
Zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ wird eine 1. Änderung aufgestellt. Bei der Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.

4.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Erweiterung der Tennisanlage um eine Tennishalle mit ca. 2.400 m² zuzüglich eines Technikgebäudes und eines Lager- und Werkstattgebäudes, um den Tennissport in Markt Schwaben ganzjährig anbieten zu können. 

  • Zulässigkeit des Technikgebäudes als blickgeschützte oder verkleidete See-Container-Lösung

5.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den nördlichen Bereich der Tennisanlage einschließlich Vereinsheim auf dem Gelände des Sportzentrums Markt Schwaben, Fl.Nr. 466, Gemarkung Markt Schwaben.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: vom landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 469
im Osten: vom Schwarzgraben (Fl.Nr. 578)
im Süden: von den südlich gelegenen Tennisplätzen der Tennisanlage
im Westen: vom Sportplatz mit Laufbahn

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden.

6.
Vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e.V. ist auf eigene Kosten und in Abstimmung mit dem Markt ein geeignetes Planungsbüro als Planfertiger zu beauftragen. Sollten im Laufe des Bebauungsplanverfahrens die Einholung von Fachgutachten erforderlich werden, sind diese ebenfalls vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. auf dessen Kosten zu beauftragen.

Für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist mit dem Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme aller anlässlich der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten abzuschließen, der dem Marktgemeinderat nachträglich zur Genehmigung vorzulegen ist.

7. 
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 10:27 Uhr