Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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vorberatend
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04.07.2024
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1
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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10.10.2024
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5
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Die IsarGreen GmbH hat mit Schreiben vom 05.06.2024 mitgeteilt, dass auf einigen im Bereich Rieder Feld liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant ist. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Eigentum einer Privatperson befinden, sollen gepachtet werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch zwei schmale Grundstücksstreifen des Marktes im evtl. Planungsgebiet liegen. Hierbei handelt es sich anscheinend um Wegeflächen, von der eine in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Die andere Wegefläche ist kaum erkennbar und wird offensichtlich fast nicht mehr befahren. Für die gemeindeeigenen Wegeflächen Flurnummern 667/2 und 676 ist im Falle einer Überplanung eine privatrechtliche Regelung zu treffen.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 04.07.2024 mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Den Beschlussvorschlag, der eine Empfehlung an den Marktgemeinderat betreffend die Überplanung der im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Grundstücke enthielt, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Energieagentur Ebersberg-München GmbH und die ENIANO GmbH haben im Jahr 2022 für den Landkreis Ebersberg dargestellt, welche Flächen potentiell für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei sind die Kriterien der EEG-Kulisse als Grundlage verwendet worden (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz). Ein Teil der im Antrag vom 05.06.2024 genannten Grundstücke liegt im Bereich der vorgenannten Kulisse.
Der E-Mail der IsarGreen GmbH vom 10.07.2024, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden, dass Flächen, die nicht als grundsätzlich geeignet gekennzeichnet sind, nicht unbedingt von einer Photovoltaiknutzung auszuschließen sind.
Die IsarGreen GmbH hat nach der Behandlung des Antrags in der Sitzung am 04.07.2024 mitgeteilt, dass die im Schreiben vom 05.06.2024 genannten Flächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aus mehreren Gründen geeignet erscheinen. Die Flächen sind kaum einsehbar, sie liegen außerhalb schützenswerter Gebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz usw.). Die Flächen würden ökologisch aufgewertet (magere Blühwiese, Artenspektrum usw.). Eine Doppelnutzung mit Schafbeweidung könnte erfolgen. Zusätzlich ist eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe (Auhofen, Anzing) geplant. Die zu verlegenden Leitungen könnten für beide Anlagen genutzt werden. Für die PV-Anlage Anzing bestehende Kooperationen könnten im Falle der Überplanung der Flächen im Bereich Rieder Feld erweitert werden.
Für den Fall, dass der Markt das Vorhaben unterstützen möchte, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im so genannten regulären Verfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass neben anderem eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anzufertigen ist, die die notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festlegt. In dem aufzustellenden Bebauungsplan sind zusätzlich zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft konkret zu benennen und festzusetzen.
Die IsarGreen GmbH würde die Planfertiger für die Bauleitpläne sowie die Erstellung ggf. erforderlicher Fachgutachten selbst auf eigene Rechnung beauftragen. Inhalte eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.