Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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23.09.2021
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4
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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03.03.2022
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2
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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05.05.2022
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1
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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04.07.2024
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2
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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19.12.2024
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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23.01.2025
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Das Grundstück befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Die Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt somit auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das Baugrundstück liegt unter anderem im Geltungsbereich der gemeindlichen Abstandsflächensatzung. Für das benachbarte Quartier südlich der Bahnhofstraße und östlich der Bahnhofallee besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 90 aus dem Jahre 2020.
Es gab im Vorfeld bereits mehrere Gespräche und Vorstellungen eines Konzepts für die angestrebte Wohnbebauung und die eventuelle Überplanung der Grundstücke 39 und Bahnhofallee 11.
Aufgrund der zuletzt vorgestellten Varianten hat der Haupt- und Bauausschuss das Erfordernis für die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs gesehen (vgl. Beschluss des Ausschusses vom 04.07.2024).
Der Grundstückseigentümer/Vorhabenträger hat sich aufgrund dessen, dass aktuell nicht bekannt ist, in welchem Zeitraum der genannte Wettbewerb durchgeführt werden kann und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist, dafür entschieden, prüfen zu lassen, in welchem Umfang eine Nachverdichtung auf dem Grundstück auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zulässig ist.
Am 11.12.2024 hatte eine sehr konstruktive Videokonferenz mit dem Planungsbüro des Eigentümers sowie mit zwei Vertretern des Landratsamtes Ebersberg stattgefunden.
Daraufhin wurde der eingereichte Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen. Der zu behandelnde TOP wurde somit von der Tagesordnung des Marktgemeinderates am 19.12.2024 genommen.
Es wurden die Anregungen des Marktes und des Landratsamtes aufgenommen und der eingereichte Antrag auf Vorbescheid wurde zurückgenommen. Das Konzept wurde überarbeitet und in Form einer formlosen Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingereicht.
Die Gebäude orientieren sich jetzt an der Typologie der Umgebung. Die offene Bebauung sowie eine Höhenentwicklung mit 3 Vollgeschossen und einem flach geneigten Dach trägt dem vorgefunden baulichen Rahmen der Umgebung Rechnung. Mit einer Wandhöhe von 10 Meter ordnen sich die geplanten Gebäude dem Bahnhofsgebäude mit einer Wandhöhe von ca. 13 m deutlich unter. Vorgelagerte 2-geschossige Anbauten vermitteln zu der direkt angrenzenden Bebauung.
Die Nutzung des zurückgezogenen Vorbescheides mit einem überwiegenden Wohnanteil und nichtstörendem Gewerbe im Erdgeschoss sowie einer Tiefgarage entspricht der Gebietstypik.
Die Gewerbeflächen im Erdgeschoss sollen der Nahversorgung dienen und orientieren sich mit einem geplanten Cafe und Trafik an der Nachbarschaft zum Bahnhof.
Des weiterem wurde dem Markt auch zugesagt, dass der Markt eine Dienstbarkeit für den das Grundstück querenden Fußweges bekommt, damit dieser weiter wie bisher genutzt werden kann.
Über den Tagesordnungspunkt wurde beraten. Es wurde jedoch kein Beschluss gefasst.