Optimierter ISEK-Maßnahmenkatalog Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.04.2025 ö 6

Sachvortrag

Mit Bescheid vom 10.06.2022 wurde der Markt Markt Schwaben in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen, was der Kommune den Zugang zu weiteren Förderprogrammen des Freistaates Bayern eröffnet. Um dieses bedeutende Vorhaben zu gestalten, fanden in den Jahren 2023 und 2024 neben einer großen Auftaktveranstaltung mehrere Arbeits- und Lenkungskreis-Treffen sowie inspirierende Ortsspaziergänge statt. Der daraus resultierende ISEK-Förderantrag, der die zentralen Ziele und Handlungsfelder definiert, wurde fristgerecht am 11.01.2024 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.

Im laufenden Jahr 2025 stehen zwei wesentliche Schritte im Fokus: die Finalisierung des Maßnahmenkatalogs und die Verabschiedung der Satzung des Sanierungsgebiets durch den Marktgemeinderat. Da das ISEK eine zentrale Rolle für die zukünftige Entwicklung des Marktes spielt, werden auch weiterhin alle Entscheidungen verantwortungsvoll und transparent vorbereitet. Um die Bürgerinnen und Bürger stets umfassend einzubinden, wird über die einzelnen Schritte öffentlich und transparent informiert.

Im Rahmen einer nicht öffentlichen Arbeitssitzung des Marktgemeinderats am 13.03.2025 wurden die formellen Schritte des weiteren Prozesses vorab diskutiert. Dabei zeigte sich die Vielschichtigkeit der Thematik, die richtungsweisende Entscheidungen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zur Entwicklung des Ortes erforderlich macht. Doch auch hier wird die Maxime der Transparenz gewahrt: Sämtliche relevanten Beschlüsse und die Hintergründe für die Veränderungen und Anpassungen werden öffentlich vorgestellt und erläutert.

Die Verwaltung sieht sich gleichzeitig mit der Notwendigkeit konfrontiert, den ursprünglich umfangreichen Maßnahmenkatalog an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies basiert auf folgenden zentralen Faktoren:

  • Eingeschränkte finanzielle Mittel: Aufgrund der strengen Vorgaben der Stabilisierungshilfe sind die finanziellen Spielräume begrenzt. Dies erfordert eine jährliche Priorisierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt, insbesondere bei Maßnahmen mit hoheitlichem Charakter.

  • Nicht oder nur gering förderfähige Maßnahmen: Wie bereits erwähnt, sind viele der ursprünglich angedachten Maßnahmen, anders als ursprünglich von Seiten der Regierung von Oberbayern in Aussicht gestellt, nicht förderfähig. Dies bedeutet, dass die Marktgemeinde keine oder nur begrenzte finanzielle Unterstützung für deren Umsetzung erhalten kann. In der Folge dessen muss sich die Verwaltung auf Projekte beschränken, für die ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder für die hinreichende Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können.

  • Personelle Kapazitäten im Bauamt: In den kommenden Jahren stehen im Bauamt der Verwaltung zahlreiche und ehrgeizige Aufgaben an. Angesichts der auch künftig begrenzten personellen Kapazitäten im Bauamt wird die Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben zweifellos eine erhebliche Herausforderung darstellen. Die erfolgreiche und effiziente Umsetzung vieler Projekte hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der vorhandenen personellen Kapazitäten ab, was diese Situation somit besonders anspruchsvoll macht.

  • Fokussierung auf umsetzbare Teilprojekte in den nächsten 10 bis 15 Jahren: Angesichts der genannten Herausforderungen empfiehlt die Verwaltung, den Fokus auf die nach jetzigem Stand finanziell und personell in den nächsten 10 bis 15 Jahren umsetzbaren Teilprojekte zu legen. Dies ermöglicht, die vorhandenen Ressourcen gezielt und effektiv einzusetzen und dennoch einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Markt Schwaben zu leisten. Durch diese realistische Herangehensweise kann der Markt sicherstellen, dass die wichtigsten und dringlichsten Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Auch der Festlegungsprozess für die Größe des Sanierungsgebiets wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern kontinuierlich vorangetrieben. Die öffentliche Präsentation und Beschlussfassung des Sanierungsgebiets sowie der Sanierungssatzung durch den Marktgemeinderat werden in einer der kommenden Sitzungen erfolgen, begleitet durch die Expertise eines Fachbüros für Stadtplanung.

Durch diese umfassende und zielorientierte Vorgehensweise, kombiniert mit einem hohen Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung, wird Markt Schwaben die Weichen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung stellen.

Während der Sitzung wird über Änderungen im ISEK-Maßnahmenkatalog im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf vom 24.06.2024 und anschließend über den durch die Beschlussfassung angepassten ISEK-Maßnahmenkatalog abgestimmt.

Aus technischen Gründen werden die einzelnen in der Sitzung erfolgten Abstimmungen über die Änderungen im ISEK-Maßnahmenkatalog nachfolgend dargestellt: 

Nr.
Beschlusstext
Abstimmung
für / gegen
1
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.1 Buchstabe a („Wettbewerb zur Umgestaltung der beiden Teilbereiche des Marktplatzes als Aufenthaltsbereich“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
2
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.1 Buchstabe b („Planerische und bauliche Umsetzung des zur Umgestaltung der beiden Marktplatzteile inkl. verkehrsplanerische Maßnahmen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
3
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.7 Buchstabe a („Ausarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für das ehemalige Feuerwehrgebäude“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
4
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.7 Buchstabe b („Sanierung und bauliche Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
5
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.1.9 Buchstabe b („Städtebaulicher und freiraumgestalterischer Ideen-Wettbewerb für die Nach- und Umnutzung des Schulareals“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
6
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme M.2.1 Buchstabe d („Verbesserung bzw. Ausbau der Fahrradinfrastruktur“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
7
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.0 („Erstellung eines gesamtgemeindlichen Verkehrskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
8
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1 („Reduzierter Verkehr in den Wohngebieten und am Schulzentrum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
9
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1.1 („Planen und Umsetzen von Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehr und zur Minderung der gefahrenen Geschwindigkeiten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
10
Im ISEK-Maßnahmenkatalog wird bei der Maßnahme V.1.2 („Planen und stufenweises Umsetzen eines Verkehrskonzeptes für die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs am Schulzentrums“) abweichend vom vorliegenden Änderungsentwurf weiterhin das Schulzentrum explizit genannt.
04:18
11
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.1.2 („Planen und stufenweises Umsetzen eines Verkehrskonzeptes für die Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs am Schulzentrums“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
18:04
12
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.1 („Gestaltung der Ortseingangssituation“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
13
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.2 („St 2080 Bereich Sportpark / Gemeindegrenze Forstinning“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
14
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.3 Buchstabe a („Anpassung zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsmitte“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
19:03
15
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.3 Buchstabe b („Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten““) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
16
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.4 („Optimierung der Position und Koordinierung der Bedarfs-LSA“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
17
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.5 („Minderung Schwerlastverkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
17:05
18
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.6 („Verkehrsuntersuchung zur Prüfung möglicher Umfahrungsstraßen (Variantenprüfung)“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
19
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.2.7 („Stärkung der Elektromobilität“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
20
Die in einer früheren Fassung des ISEK-Maßnahmenkatalogs enthaltene Maßnahme „Verkehrsgutachten zur Bewertung der Wirkungen einer (ggf. temporären) Widmung des westlichen Marktplatzes als Fußgängerzone“ bleibt weiterhin gestrichen.
22:00
21
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.1 Buchstabe a („Fortschreibung Radverkehrskonzept“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
22
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.1 Buchstabe b („Umsetzung Radverkehrskonzept“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
23
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.3.2 („Vorgezogene Maßnahmen zum Radverkehr innerorts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
24
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.4.1 b („Fußgängerquerungen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
25
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.4.2 („Fußgänger*innen im Längsverkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
26
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.5.1 Buchstabe a („Erstellung eines Barrierefreiheitskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
27
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.5.1 Buchstabe b („Umsetzung des Barrierefreiheitskonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
28
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.6.1 („Einzelmaßnahmen zum ruhenden Verkehr“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
29
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.1 („Stärkung alternative Mobilitätsformen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
30
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.2 („Machbarkeitsstudie On-demand Angebot“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
31
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme V.7.3 („Weitere Unterstützung des Referenten bei Mobilitätsmanagement“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
32
Die in einer früheren Fassung des ISEK-Maßnahmenkatalogs enthaltene Maßnahme „Einrichtung und Bewerbung einer Leerstandsbörse zur Erfassung und Entwicklung der Leerstände sowie Ermöglichung von Zwischennutzungen durch aktive Mithilfe der Marktgemeinde“ wird wieder in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.
01:21
33
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.2 Buchstabe b („Aufsetzen eines kommunalen Förderprogramms zu Entsiegelung“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
34
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.2 Buchstabe e („Veranstaltung zur Beratung und Information der Anwohner*innen unter Miteinbezug von BUND und AK Natur und Nachhaltigkeit“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
35
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme S.2.3 („Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität der gemeindlichen Spielplätze“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
36
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.1.1 Buchstabe c („Prüfung des alten Feuerwehrhauses für o. g. Nutzungen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
37
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.1.3 Buchstabe e („Einrichtung eines Quartiersmanagements im sozialen Bereich“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
38
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.2.2 Buchstabe a („Besetzung eines Kultur-, Freizeit- und Sportbeauftragten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
39
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe b („Umgestaltung und Aufwertung der Badeweiherwiese“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
40
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe c („Errichtung eines Soccer-Fußball-Platzes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
41
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.1 Buchstabe d („Standortsuche und Umsetzung eines Pumptracks“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
42
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 („Schaffung von multifunktionalen Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Raum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
43
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe a („Anlage eines weiteren öffentlichen Grillplatzes“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
44
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe b („Planung einer Kneipp-Anlage“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
45
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.3.2 Buchstabe c („Erweiterung des Trimm-dich-Pfads als öffentlicher Fitnessraum“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
46
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.1 Buchstabe b („Aufwertung des Abschnittes entlang des Hennigbachs südlich der Geltinger Str. und Abenteuerspielplatz“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
47
Die Maßnahme F.4.1 Buchstabe c („Gestaltung der Freiflächen am Hauser Weg“) verbleibt abweichend vom vorliegenden Entwurf im ISEK-Maßnahmenkatalog.

Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
05:16
48
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.1 Buchstabe c („Gestaltung der Freiflächen am Hauser Weg“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.

Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
16:05
49
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.2 Buchstabe a („Orts-Kultur entlang des Postanger: Kunst-Kultur Pfad weiter ausbauen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
50
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme F.4.2 Buchstabe b („Beschilderung von Routen aus den Quartieren zum Postanger“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
51
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.2.1 („Maßnahmen zur Klimaanpassung im städtebaulichen bzw. freiraumplanerischen Kontext“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
52
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.2.2 („Erstellung eines Starkregenkonzepts“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
53
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.3.1 („Erhalt, Pflege und klimagerechte Anpassung von vorhandenen naturnahen Flächen“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
54
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.4.1 („Weitere Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen am Hennigbach“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
55
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme K.4.3 („Informationspfad zum Thema Hochwasser“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
56
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.1 Buchstabe b („Einführung eines kontinuierlichen Gewerbeflächenmonitorings“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
57
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.2 Buchstabe b („Regelmäßiges Durchführen des Runden Tisches“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
58
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.1.4 („Schaffung einer Wohnungsbörse für Mitarbeiter/Arbeitskräfte“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
59
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.2.1 Buchstabe a („Erstellung eines Einzelhandelsgutachten“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00
60
Die vorgeschlagene Änderung des ISEK-Maßnahmenkatalogs zur Maßnahme W.2.2 („Erhalt und Bewerbung der Vielfalt des gastronomischen Angebots“) wird entsprechend des vorliegenden Entwurfes genehmigt.
22:00

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den gemeinsam optimierten ISEK-Maßnahmenkatalog in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
20250410_MKS_ISEK_Maßnahmenkatalog_realistisch_angepasst Finale Variante (.pdf)
20250410_Maßnahmenkatalog_Begründung_Streichung_20250410 (.pdf)

Datenstand vom 07.05.2025 16:45 Uhr