Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Stabmattenzauns mit einer Höhe von 2,0 m entlang der Grundstücksgrenze Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung“. 

Entlang des Grundstücks Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 wurde ein Stabmattenzaun mit einer Höhe von 2,0 m errichtet. 

Der Bebauungsplan Nr. 49 a trifft zu Einfriedungen unter 5. Bauliche Gestaltung, E) folgende Festsetzungen: „Als Einfriedungen sind sockellose Maschendraht- oder Stahlgitterzäune in einer max. Höhe von 2,0 m zulässig…. Einfriedungen entlang von öffentlichen und privaten Flächen sind mindestens 1 m in die private Eingrünung zurückzuversetzen und vorzupflanzen. Bei Ein- und Zufahrten können Ausnahmen zugelassen werden.“

Nachdem die Einfriedung lediglich zwischen 0 und 30 cm in die private Eingrünung zurückversetzt wurde und die Bepflanzung hinter dem Zaun besteht, ist hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. 

Als Begründung wird Folgendes aufgeführt:

  • „Erhalt und Schonung vorhandener bestandsgeschützter Bäume und Sträucher an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze
  • Erforderlichkeit aufgrund genehmigter Fluchtwege und gesetzlicher Vorgaben an der südlichen Grundstücksgrenze 
  • Abweichungen von der entsprechenden Vorschrift des Bebauungsplans auch im übrigen Gebiet des Bebauungsplans vorhanden
  • Gepflegtes Ortsbild am Ortseingang durch Vermeidung von Müllansammlungen und Vandalismus
  • Perfekte Anpassung an Grundstücksgegebenheiten und einen reibungslosen LKW-Verkehr im Industriegebiet
  • Empfehlung einer Begrünung hinter der Umzäunung durch den Gartenbauer zum Schutz und zur Pflege der Flora.“

Entlang der westlichen Grundstücksgrenze wurde aufgrund der Errichtung der Einfriedung eine Hecke entfernt. Durch die Freilegung der Grenzsteine hat sich herausgestellt, dass sich diese teilweise auf dem Grundstück des Marktes Markt Schwaben befand. Die Hecke wurde nach Rücksprache mit dem Bauhof neu mit insektenfreundlichen Blühsträucher bepflanzt.  

Es wurde bestätigt, dass sich die Einfriedung komplett auf dem Firmengrundstück befindet. 


Anmerkung der Verwaltung:

Im Bebauungsplangebiet wurden bisher keine Befreiungen für Einfriedungen erteilt. Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung von der Zurücksetzung von lediglich 0 – 30 cm in die private Eingrünung ohne Vorpflanzung aufgrund der bereits bestehenden Bepflanzung zugestimmt werden.

Datenstand vom 30.04.2025 15:56 Uhr