Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Errichtung einer grenzständigen Einfriedung (Holzzaun) mit einer Höhe von 1,9 m
Rotkreuzstraße 8, Fl.Nr. 389/22
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Rotkreuzstraße 8, Fl.Nr. 389/22 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Hupfergebiet“. Dieser setzt unter A: Festsetzungen als Einzäunung nur „Maschendrahtzaun verzinkt oder dunkelgrün-plastiküberzogen mit Eisensäulen in Höhe von 1,20 m mit Hinterpflanzung fest. Sockel dürfen nur 20 cm über das Gelände herausragen, Betonziersteine für Gartensäulen sind nicht zulässig.“
Von diesen Festsetzungen des Bebauungsplans ist für die Errichtung des Holzzauns mit einer Höhe von 1,90 m ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Dieser wurde am 23.04.2025 dem Markt Markt Schwaben übersandt. Als Begründung für die Befreiung wurde Folgendes aufgeführt:
„Auf dem Nachbargrundstück Trappentreustraße 23 b wurde in 2021 eine zu hohe Duplex-Garage gebaut. Wir hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Um einen Abriss zu vermeiden, haben wir der Übernahme der nötigen Abstandsflächen am 30.12.2022 zugestimmt. Zur optischen Verschönerung der riesigen Garagenwand haben wir im November 2024 einen Holzzaun mit 1,90 m Höhe errichtet. Wir hielten uns dabei an die Freiflächengestaltungssatzung vom 01.09.2023. Den Bebauungsplan Nr. 27 kannten wir nicht und fanden ihn auch nicht auf der Homepage der Gemeinde. Davon abweichend bitten wir deshalb um die isolierte Befreiung, damit der Holzzaun von max. 1,90 m Höhe stehen bleiben darf. Es wurde keine Sockelleiste für den Zaun errichtet, sondern der Zaun steht auf der Mauer, die schon seit 1971 besteht, um den Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken auszugleichen. Die überstehenden Pfosten werden wir bis Ende April 2025 auf 1,90 m einkürzen.“
Aus Sicht der Verwaltung sind hier keine nachbarlichen Belange betroffen. Die Einfriedung wurde entlang der südlichen Grundstücksgrenze errichtet. Diese grenzt direkt an das Grundstück der bestehenden Garage von Trappentreustraße 23 b. Eine Beeinträchtigung durch Verschattung usw. ist somit nicht gegeben.
Datenstand vom 30.04.2025 15:56 Uhr