Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding
Flächennutzungsplan -5. Änderung- für den geplanten Neubau eines Baustoffzentrums
Sachstandsinformation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Für die geplante Erweiterung eines westlich von Klettham an der Dachauer Straße ansässigen Baustoffzentrums soll auf einer betriebseigenen gewerblichen Baufläche südlich des bestehenden Baustoffzentrums ein Neubau errichtet werden.
Hierfür hat der Stadtrat der Stadt Erding in seiner Sitzung am 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 für den „Neubau eines Baustoffzentrums“ beschlossen.
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt und diese in Gewerbegebieten grundsätzlich nicht zulässig sind, ist es für die Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich, im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan der Stadt Erding in diesem Bereich zu ändern.
Ziel der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist es die planungsrechtlichen Grundlagen für das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Dabei soll die bisher im Plangebiet dargestellte Gewerbliche Baufläche (GE) in ein Sondergebiet (SO) geändert werden. Darüber hinaus soll an die östlich des Änderungsbereichs gelegenen Freiflächen des „Grünen Rings Erding“ angebunden werden.
Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,06 ha.
Die Erschließung und Anbindung des Planungsgebietes sind durch einen bestehenden Straßenanschluss über die Dachauer Straße gegeben und werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert. In Richtung Westen führt die Dachauer Straße zur Flughafentangente (FTO) und nach Hallbergmoos.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 23.05.2025 Stellung zu nehmen.
Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Datenstand vom 30.04.2025 15:56 Uhr