Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Flächennutzungsplan -21. Änderung- für den Bereich Grub Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 05.06.2025 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Poing vom 23.01.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub gefasst. 

Die bestehende Polizeiinspektion in Poing genügt nicht mehr den gängigen Standards, weswegen ein Neubau vorgesehen ist. In diesen Neubau sollen zentrale Einsatzdienste und ein polizeiliches Einsatztrainingszentrum integriert werden. Im Raumprogramm enthalten, ist im Besonderen eine Raumschießanlage. Als Standort wurde ein Grundstück an der Senator-Gerauer-Straße im Ortsteil Grub gewählt.

Der Geltungsbereich umfasst im Osten ehemalige Flächen der Landesanstalt für Tierzucht / Versuchsstation Grub, im Westen besteht ein Park&Ride-Platz sowie ein Gasthof. Südlich des Plangebiets verläuft die Bahntrasse der S-Bahn-Strecke nach Erding bzw. der Bahnstrecke München-Mühldorf. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt, östlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an.  Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha.

Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet „Staatliches Versuchsgut“ dargestellt. Des Weiteren grenzen westlich Grundstücke an, die als Sondergebiet „Staatliches Versuchsgut“ sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind. Im Bebauungsplan Nr. 57 „Für das „Gewerbegebiet südlich der Senator-Gerauer-Straße / nördlich Bahnlinie / östlich Parsdorfer Straße“ sind diese Grundstücke jedoch als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Park- und Ride-Anlage“ sowie als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sollen daher die Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 57 bzw. den Planungen des Neubaus der Polizeiinspektion angepasst werden.

Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 04.07.2025 zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Poing Stellung zu nehmen.

Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

Datenstand vom 28.05.2025 13:07 Uhr