Der Gemeinderat der Gemeinde Poing hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“ beschlossen.
Die bestehende Polizeiinspektion in Poing genügt nicht mehr den gängigen Standards, weswegen ein Neubau vorgesehen ist. In diesen Neubau sollen zentrale Einsatzdienste, sowie ein polizeiliches Einsatztrainingszentrum integriert werden. Im Raumprogramm ist im Besonderen eine Raumschießanlage enthalten.
Das Plangebiet grenzt südlich an die Bahntrasse und im westlichen Bereich an den Park&Ride-Platz. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt, sowie östlich durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Größe des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 2,48 ha.
Die Fläche befindet sich in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 für das „Gewerbegebiet südlich der Senator-Gerauer-Straße / nördlich Bahnlinie / östlich Parsdorfer Straße“. Da die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise widerspricht, wird der Bebauungsplan im erforderlichen Teilbereich ersetzt.
Entsprechend der geplanten Nutzung wird das Plangebiet als Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Polizei“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 04.07.2025 zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.
Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, die Planung eingreifende Änderungen handelt.