Verwendung des Gemeindewappens durch den Aktivkreis JUGEND Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Bauausschusssitzung, 05.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) | Haupt- und Bauausschusssitzung | 05.05.2022 | ö | Beratung und Beschlussfassung | 6 |
Sachvortrag
Mit E-Mail vom 11.04.2022 bittet der Aktivkreis JUGEND/Jugendgruppe „JAK“ um Genehmigung das Wappen des Marktes Markt Schwaben auf dessen Homepage unter der Rubrik „Unterstützer“ integrieren sowie eine Verlinkung auf die gemeindliche Homepage vorzunehmen zu dürfen. Auch der Landkreis Ebersberg habe sein Wappen bereits zur Verfügung gestellt.
Gem. Art. 4 Abs. 3 GO dürfen von Dritten das Wappen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Die Erteilung der Genehmigung gehört gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstabe a der Geschäftsordnung zum Aufgabenbereich des Haupt- und Bauausschusses.
Beschluss
Dem Aktivkreis JUGEND/Jugendgruppe „JAK“ wird in stets widerruflicher Weise die gebührenfreie Genehmigung erteilt das Wappen des Marktes Markt Schwaben auf der Homepage des Aktivkreises unter der Rubrik „Unterstützer“ zu verwenden. Gegen eine Verlinkung auf die Homepage des Marktes Markt Schwaben bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.06.2022 17:13 Uhr