Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines bis zum 31.03.2023 zeitlich befristeten Lagerzeltes Poinger Straße 4, Fl.Nr. 897 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 11.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Am 20.06.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück Fl.Nr. 897 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 a „Lagerflächen Gienger“. 

Bei dem geplanten zeitlich bis zum 31.03.2023 befristeten Lagerzelt handelt es sich um eine von der Firma Gienger dringend benötigte Lagermöglichkeit bis zum Ende der nächsten „Gienger Neuheitenschau“. 

Laut Angaben des Architekten kann das Lagerzelt aufgrund der vorhandenen Entwässerungsrinne und des damit verbundenen Gefällewechsels der bestehenden Asphaltfläche nicht weiter nach Norden verschoben werden. Daher ist eine befristete Überbauung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze mit einer Überschreitung von 4,75 m bzw. 3,62 m erforderlich. 

Nachdem es sich hierbei um eine befristete Überbauung auf einer bereits asphaltierten Fläche handelt, wurde für das oben genannte Bauvorhaben mit Zustimmung der Zweiten Bürgermeisterin das gemeindliche Einvernehmen, abweichend von der Regelung der Geschäftsordnung, auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

Am 27.06.2022 hat das Landratsamt Ebersberg den Baugenehmigungsbescheid für dieses Bauvorhaben erlassen.

Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr