Antrag auf Baugenehmigung
Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss
Karlsbader Straße 23, Fl.Nr. 949/59
Sachstandsinformation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 11.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Am 18.05.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 22 „Bachleiten“. Dieser trifft lediglich Festsetzungen zu Baulinien. Eine Befreiung ist durch die Aufstockung des Dachgeschosses mit Einbau einer dritten Wohneinheit nicht erforderlich.
Referenzprojekte zur Geschossigkeit (3 Vollgeschosse sowie zu Wand- und Firsthöhen) in der Umgebungsbebauung wurden nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich demnach in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Markt Schwaben erforderlichen drei Stellplätze werden laut Eingabeplan auf dem Grundstück errichtet.
Bei dem Gebäude Karlsbader Straße 23 handelt es sich nach Einbau der dritten Wohneinheit um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. Aus diesem Grund wäre laut der Geschäftsordnung des Marktes Markt Schwaben eine Behandlung in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses erforderlich. Aufgrund der Fiktion und nachdem dem Bauantrag baurechtlich nichts entgegensteht, wurde mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr