Antrag auf Baugenehmigung Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses in vier Wohneinheiten Goethering 18, Fl.Nr. 1300/10 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 11.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Am 05.07.2022 wurde dem Markt per E-Mail vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem oben genannten Bauvorhaben übersandt. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 14 „Feichten“.  Befreiungen vom Bebauungsplan werden keine benötigt. 
Das bestehende Wohnhaus (2 Wohneinheiten) soll um 2 weitere Wohneinheiten (Untergeschoss und Dachgeschoss) erweitert werden. Das Dachgeschoss wurde bereits 2019 ausgebaut. Es wurde damals lediglich eine Wohnflächenmehrung durchgeführt. Jetzt wird das Dachgeschoss zu einer separaten Wohneinheit.
Des Weiteren wird im Untergeschoss eine Wohneinheit mit 39,64 m² geschaffen.

Da für die Wohnung im Dachgeschoss bereits 2019 ein Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses gestellt wurde, mussten hier im Antrag zwei Stellplätze aufgrund der Wohnflächenmehrung nachgewiesen werden. Es ist daher aktuell nur noch für die Wohnung im UG ein weiterer Stellplatz nachzuweisen. Es werden insgesamt 4 Stellplätze benötigt. Diese werden laute Eingabeplan nachgewiesen. 

Es wird hier lediglich eine Abweichung von der Stellplatzsatzung benötigt, da es sich bei einem Stellplatz um einen gefangenen Stellplatz handelt (vor der Garage). Die Garage und der Stellplatz werden der Wohnung im DG zugeordnet, somit kann man hier die Abweichung erteilen.  

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben „Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses in vier Wohneinheiten“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Der isolierten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Das Landratsamt wird gebeten, zu prüfen, ob die Anforderungen an Wohn- / Aufenthaltsräume, insbesondere hinsichtlich lichte Raumhöhe und ausreichende Belichtung und Belüftung, gegeben sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr