Bauvoranfrage Umwandlung Satteldach der Garage in Flachdach, Errichtung Dachgaube, Errichtung eines Carports sowie Geräteschuppens, Abbruch Balkon Pfarrer-Hochmaier-Ring 46, Fl.Nr. 1780 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 11.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 „Föstl“ liegende Grundstück mit der Flurnummer 1780 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. 
Das bestehende Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung soll energetisch saniert werden. Im Mittelpunkt steht dabei der barrierefreie und wartungsarme Umbau der vorhandenen Bausubstanz. Hierzu sind Befreiungen zum aktuellen Bebauungsplan notwendig. Im Einzelnen ist folgendes geplant:
  • Das Satteldach der Garage soll in ein begrüntes Flachdach umgewandelt werden, um die 
  • Errichtung einer untergeordneten Dachgaube, auf der Nordseite des Hauptdaches verwirklichen zu können. (Voraussetzung um das Bad barrierefrei umzubauen). 
  • Bau eines Carports über den bereits bestehenden Stellplatz an der Straßenseite des Gebäudes
  • Errichtung eines Gartenschuppens außerhalb des Bauraumes an der Südwestgrenze des Grundstücks (Hauserweg) Größe ca. 4 x 6 m inklusive Errichtung eines Fundaments.

Folgende Befreiungen werden benötigt:
Für das Satteldach der Garage wird eine Befreiung benötigt. 
  • Die äußere Gestaltung der Garagen ist insbesondere in Dachform, Dachneigung und Dachdeckung dem Wohngebäude anzupassen. 
  • Errichtung eines Gartenhauses außerhalb des festgesetzten Bauraums
  • Nebenanlagen (von den in § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung aufgeführten untergeordneten Nebenanlagen sind nur Anlagen für bewegliche Abfallbehälter, Einrichtungen zum Wäschetrocknen und Teppichklopfen sowie Feuermeldeanlagen und Fernsprecheinrichtungen zulässig).

Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden. Für ein Gartenhaus gibt es bereits Befreiungen im Bebauungsplangebiet. Bezüglich der Garage wäre es die erste Garage mit Flachdach. Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar und die Grundzüge der Planung werden hier wenig berührt. 

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung einer Dachgaube, eines Gartenschuppens sowie einer Flachdachgarage mit Dachbegrünung und den damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 „Föstl“ wird das gemeindliche Einvernehmen, bei Einreichung eines Bauantrags mit entsprechenden Befreiungsanträgen in Aussicht gestellt.
Die Flachdachgarage darf nicht als Dachterrasse genutzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr