Bauleitplanverfahren der Stadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84.2 (Änderung des Bebauungsplans) für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 11.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.08.2022 ö Sachstandsinformation 10

Sachvortrag

Der Stadtrat der Stadt Erding hat am 24.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84.2 für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling beschlossen. Es handelt sich hierbei um die zweite Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 84. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Das Plangebiet (ca. 0,8 ha) befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Langengeisling im Norden des Erdinger Stadtgebiets. Es umfasst Teile eines bestehenden Wohngebiets und schließt im Süden und Osten an Wohnbebauung an. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Flächen.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine maßvolle Nachverdichtung des Gebiets. 
Die neu festgesetzten Baugrenzen ermöglichen eine Bebauung mit Doppelhaushälften (max. 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte), Einzelhäusern (max. 3 Wohneinheiten) oder Hausgruppen (1 Wohneinheit je Haus).

Als Art der baulichen Nutzung soll wie bisher ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über bereits vorhandene private Wohnwege und öffentliche Verkehrsflächen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 25.07.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Bebauungsplanänderung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Stadt Erding mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 14.09.2022 15:22 Uhr