Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 06.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Für das Grundstück Fl.Nr. 925 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1. Änderung Gewerbegebiet Süd. 
Es sollen auf den bestehenden Parkplatzflächen aufgeständerte Beherbergungsräume (Modulhäuser) errichtet werden. Die genaue Lage sowie den geplanten Bebauungswunsch kann den beiliegenden Entwurfsplänen entnommen werden. Es sollen insgesamt 6 Beherbergungsräume (2 x 3er Module) 11,87 m x 9,80 m errichtet werden. Unterhalb der Module sollen weiterhin Stellplätze genutzt werden. 
Der Stellplatznachweis wurde uns vorgelegt. Es gehen durch das Bauvorhaben 4 Stellplätze verloren. Für das Vorhaben sind 6 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück sind derzeit 143 Stellplätze. Nach Realisierung des Bauvorhabens ist noch ein Überschuss von 57 Stellplätzen gegeben.

Es wurde uns folgende Betriebsbeschreibung vorgelegt:
Die aus den Grundrissen ersichtlichen Beherbergungsräume können von Personen zum vorübergehenden Arbeitsaufenthalt in der Region gemietet werden. Die Vermietung ist auf eine kurzfristige Unterbringung begrenzt. Eine längere Vermietung als 3 Monate ist nicht gewünscht. Die Räume sind von Seiten des Vermieters voll möbliert. Den Gästen ist es nicht gestattet, eigene Möbel einzubringen oder die Räume individuell zu gestalten. Das Vermietungsangebot umfasst auch die Ausstattung der Räume mit Geschirr, Bettwäsche usw. Die Endreinigung erfolgt von Seiten des Vermieters. Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen bzw. sind schon vorhanden. Insgesamt werden sich pro Beherbergungsraum nicht mehr als 2 Gäste aufhalten. 

Dem Antrag auf Bauvorbescheid enthält folgende Fragen: 
  • Ist die Bebauung in der Form der beigelegten Entwurfspläne zulässig? 
  • Ist die Nutzung als Beherbergungsräume zulässig
  • Ist das geplante Maß und Nutzung hinsichtlich GRZ + GFZ zulässig?
  • Ist eine Ausführung als Gründach zulässig?
  • Ist als Fassadengestaltung eine Verkleidung aus Holz zulässig?
  • Ist die Bebauung in Bezug auf die Stellplatzreserve zulässig?
  • Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Vorhaben?

Aus Sicht der der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um kein verfahrensfreies Vorhaben.  Eine Beherbergungsstätte mit kurzfristiger Unterbringung (bis zu 3 Monate) ist im Industriegebiet allgemein zulässig. Eventuelle Befreiungsanträge sind im Bauantragsverfahren zu stellen. 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid „Aufstellung von Beherbergungsräumen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es wurde kein Beschluss gefasst. Es wurde ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung gestellt. Der Antrag wurde zurückgestellt und wird auf der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung behandelt.

Datenstand vom 10.11.2022 09:47 Uhr