Bauvoranfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Teilabbruch eines gewerblich genutzten Gebäudes, Abbruch eines bestehenden Wohnhauses Bahnhofstraße 7, Fl.Nr. 211 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, den Abbruch von Teilbereichen des Gewerbebetriebs (Metzgerei) sowie eines sanierungsbedürftigen Wohnhauses. Es soll die, im rückwärtigen Bereich des Grundstückes liegende, Gewerbehalle auf einer Länge von ca. 25 m entfernt werden. Der an der Straße befindliche historische Baukörper bleibt komplett erhalten. Dort werden keine baulichen Maßnahmen ausgeführt. Die dort anschließenden gewerblichen Räume bleiben auf einer Länge von ca. 7 m ebenso bestehen. 

Das freiwerdende Areal soll mi einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Im Zuge dessen wird der momentan vollständig gepflasterte und bebaute Bereich stark entsiegelt um der innerstädtische Hitzeentwicklung entgegenzuwirken und Versickerungsflächen für Niederschläge zu schaffen. Die Flachdachflächen der TG-Rampe werden begrünt. Das Satteldach des Hauptbaukörpers wird mit einer Photovoltaikanlage belegt. 

Kfz- und Fahrradstellplätze werden sowohl oberirdisch wie auch im Untergeschoss in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Ein geschützter Bereich wird als Sitz- und Spielecke für Kleinkinder ausgebildet. Energetisch wird das Gebäude über eine Wärmepumpe und über die, auf dem Dach platzierte, Photovoltaikanlage versorgt.

Das Gebäude beinhaltet 8 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe um den verschiedenen Lebensformen gerecht zu werden. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über ein Treppenhaus sowie einen behindertengerechten Aufzug. Die Wohnungen werden gem. der BayBO barrierefrei ausgestattet.
Es werden oberirdisch 4 Kfz-Stellplätze und 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen. In der Tiefgarage / im Untergeschoss befinden sich 13 Kfz-Stellplätze und weitere 6 Fahrradstellplätze. Insgesamt werden 17 Kfz-Stellplätze und 16 Fahrradstellplätze errichtet. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Markt Schwaben in der z.Zt. gültigen Fassung schreibt unter Berücksichtigung des Bestandes 18 Kfz-Stellplätze und 16 Fahrrad-Stellplätze vor. 6 Kfz-Stellplätze (1/3) müssen oberirdisch erreichbar sein. 

Insgesamt können auf dem Grundstück 17 Stellplätze nachgewiesen werden, davon 4 oberirdisch.
Als Kompensationsmaßnahme zur Schaffung von 17 (statt 18) Stellplätzen und der Möglichkeit der Ausweisung von 4 (statt 6) oberirdischen Parkmöglichkeiten stellen die Bauherren einen Stellplatz für ein Carsharingmodell zur Verfügung. Die zentrale Lage des Grundstückes zur S-Bahn, nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten und Schulen unterstützen die zukünftigen Bewohner auf den obligatorischen „Zweitwagen“ zu verzichten und fördern das Mobilitätskonzept. 
Dies bedingt eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 

Gemäß Art. 7 Bayerischer Bauordnung sowie der Freiflächengestaltungssatzung § 5 des Marktes müsste ein Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² errichtet werden. Geplant ist ein geschützter umpflanzter Bereich mit Sitzbank und Sandkasten für Kleinerkinder. Hier ist eine Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung notwendig. Die Grünfläche entlang des Hennigbaches (Naherholung Postanger) steht den größeren Kinder fußläufig schnell unkompliziert zur Verfügung. 

Ein sanierungsbedürftiges, an der äußersten Nordwestecke befindliches Wohnhaus soll ebenfalls abgebrochen werden. Das Gebäude steht mit seiner Kommunwand direkt am Gebäude zu FlurNr.: 2036/1 und an der Grundstücksgrenze zu FlurNr.: 316/2. Analog dazu wird der Neubau an diese Stelle wieder positioniert. Die betroffenen Nachbarn haben ihre positive Stellungnahme signalisiert. Im Plan sind die entsprechenden Flächen hellrot markiert. Das Vorhaben benötigt dafür eine Befreiung von den Abstandsflächen. Innerhalb des Geländes überlappen sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes (erdgeschossiger Anbau) geringfügig mit den Abstandsflächen des Wohnhauses. Eine Behinderung der Belichtung und der Belüftung ist hier nicht zu erwarten. Es bedarf einer gegenseitigen Abstandsflächenübernahme durch die Bauherren. 

Im Zuge der Bauvoranfrage bitten wir um eine kurze Stellungnahme des Marktes Markt Schwaben zu folgenden Fragestellungen:

  1. Stimmt der Markt Markt Schwaben grundsätzlich dem Bau eines Wohnhauses mit seinen Abmessungen, Dachformen, Lage und Ausrichtung zu?

  1. Kann einer Abweichung von der Stellplatzsatzung (statt erforderlich 18 Stellplätze nur 17 Stellplätze und statt 6 oberirdische Stellplätze nur 4 oberirdische Stellplätze) zugestimmt werden?

  1. Kann einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung bezüglich des Kinderspielplatzes zugestimmt werden?

  1. Kann der Befreiung von den Abstandsflächen zugestimmt werden?

  1. Kann der gegenseitigen Abstandsflächenübernahme durch den Bauherrn zugestimmt werden? 


Das Vorhaben liegt im sogenannten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Es wären hierfür Abweichungen von der Stellplatzsatzung, Freiflächengestaltungssatzung sowie von der Abstandsflächensatzung notwendig.  Aus Sicht der Verwaltung könnte der Abweichung von der Stellplatzsatzung zugestimmt werden, da hier bereits einem ähnlichen Fall im Gemeindegebiet zugestimmt wurde.  Von der Freiflächensatzung könnte die Abweichung erteilt werden, da nur von der Größe des Spielplatzes abgewichen wird. Ebenso wäre eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung denkbar, da laut Antragsteller die Zustimmung der Nachbarn in Aussicht gestellt ist.   

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Teilabbruch eines gewerblich genutzten Gebäudes, Abbruch eines bestehenden Gebäudes und den damit verbundenen Abweichungen von den gemeindlichen Satzungen wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Entsprechende Abweichungsanträge mit Begründung sind im Bauantragsverfahren zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zahl der Fahrradstellplätze müssen erfüllt werden. Zudem sollen mehr Fahrradstellplätze im Keller geschaffen werden. Die oberirdischen Stellplätze sollen für die Besucher ausgewiesen werden. Für den Spielplatz soll ein Kompromiss geschaffen werden. Es soll auch ein Spielgerät für ältere Kinder geschaffen werden.

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr