Antrag auf Vorbescheid Aufstellung von Beherbergungsräumen, Im Wiegenfeld 4, Fl.Nr. 925 erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
7
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
02.11.2022


Die Verwaltung hatte die Aufgabe mit dem Landratsamt Ebersberg zu klären, ob bestehende Betriebe im Industriegebiet durch die eine neue Nutzung von Beherbergungsräumen eingeschränkt werden würden. 
Laut Landratsamt Ebersberg kann der Bestand nicht durch einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb beeinträchtigt werden. Der Bestandsschutz kann nicht angegriffen werden.
Es ist nur ein Aufenthalt und kein Wohnen im Gewerbegebiet / Industriegebiet zulässig. 
Des Weiteren hat auch ein Gespräch mit dem Antragssteller stattgefunden. Dieser möchte jedoch weiterhin an der bestehenden Planung festhalten. Die Errichtung eines Moduls würde sich nicht rentieren. 

Aus Sicht der Bauverwaltung steht dem Vorhaben nichts entgegen. Zum einen wird der Bestand nicht beeinträchtigt und zum anderen werden alle Vorgaben (Stellplätze) erbracht. 
Es sollte nur der Verweis erfolgen, dass ein Aufenthalt (siehe Betriebsbeschreibung) nicht länger als 3 Monate zugelassen ist. 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid „Aufstellung von Beherbergungsräumen“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. Der Aufenthalt ist gemäß Betriebsbeschreibung auf 3 Monate zu beschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer enthielt sich der Abstimmung

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr