Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen 2. Tektur zur Baugenehmigung vom 25.08.2020: Erweiterung Kellergeschoss um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Vordach Eingang, Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23, befindet sich im Innenbereich. Bauvorhaben für dieses Grundstück sind somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Die 2. Tektur bezieht sich auf den oben genannten Bauantrag aus dem Jahr 2020 für die Erweiterung des Kellergeschosses um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Errichtung eines Vordachs am Eingang. Nachdem es sich bei dem Gebäude um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 handelt, wurden der oben genannte Bauantrag aus dem Jahr 2020 sowie die 
1. Tektur (genehmigt am 12.07.2022) hierzu auf dem Verwaltungsweg behandelt. 

Durch den Neubau des Einfamilienhauses im Jahr 2012 wurde die Abstandsfläche zur Straßenmitte um ca. 1,63 m und mit einer Fläche von 19,8 m² überschritten. Die 1. Tektur zur Baugenehmigung von 2020 beinhaltete eine Verkleinerung der Überdachung, Errichtung eines Balkons und Einbau von zwei Gauben. Durch den in der 1. Tektur geplanten Balkon wurde keine Erweiterung der Abstandsflächenüberschreitung ausgelöst. 

Von Anwohnern wurde uns gemeldet, dass der Balkon bis an die Grundstücksgrenze errichtet wurde. Nachdem dies nicht der Eingabeplanung der 1. Tektur entsprach, wurde hiervon die Bauaufsichtsbehörde unterrichtet. Die uns nun vorliegende 2. Tektur entspricht der tatsächlichen Bebauung. Durch die Errichtung des Balkons bis an die Grundstücksgrenze wird die Abstandsflächenüberschreitung über die Straßenmitte von bisher 1,63m auf 1,955 m und von einer Fläche von 19,8 m² auf 23,70 m² erweitert. Hierfür ist ein erneuter Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich. 

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die im Sachvortrag beschriebene 2. Tektur. Die Zustimmung für die Erweiterung der Abstandsflächenüberschreitung der Straßenmitte auf 1,955 m und einer Fläche von 23,70 m² wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Das Landratsamt wird um zeitnahe Stellungnahme gebeten. Der Markt Markt Schwaben bittet das Landratsamt um Prüfung, ob der Balkon als Grenzbebauung baurechtlich zulässig ist.

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr