Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 29 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Für das Grundstück Staudhamer Straße 29 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baumfällung vor. Das genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Baumschutzverordnung.

Es sollen zwei Bäume gefällt werden (Walnussbaum und Spitzahorn).
Der Walnussbaum hat einen Stammumfang von 220 cm und der Spitzahorn von 260 cm.
Da der Stammumfang der beiden Bäume größer als 149 cm ist, muss der Antrag im Ausschuss behandelt werden. 
Eine ausführliche fachliche Expertise liegt uns hierzu vor.
Das Fazit der Expertise lautet: 
Beide Bäume sind zusammen aufgewachsen und bilden somit eine Baumgruppe.
Die Baumgruppe gilt als stabile Einheit vor allem in Bezug auf Wind-/Sturmböen. Würde die Einheit durch Verlust eines Baumes geschwächt werden, muss der verbleibende Baum die Windspitzen aufnehmen und wird dabei völlig neuen Belastungen ausgesetzt, an die er nicht gewohnt ist. Die Folge wird sehr wahrscheinlich ein Bruchversagen sein.

Aufgrund des Alters, aber vor allem der Dimension in Verbindung mit den beschriebenen Mängeln sollte man sich die Frage nach der Lebenserwartung des Nussbaumes stellen, bzw. was muss man tun und wie viel Geld muss dabei in die Pflege des Baumes investiert werden, um den Baum verkehrssicher zu erhalten, soweit das überhaupt noch möglich ist.
Die Gegenfrage wäre, eine Risikominimierung herbeizuführen, den Baum zu fällen und evtl. einen neuen zu pflanzen. Gerade an diesem Standort, wo Eigentum aber auch der öffentliche Verkehr massiv gefährdet ist. Entscheidet man sich für eine Fällung, sollten beide Bäume gefällt werden.

Jeder Baum ist ökologisch wertvoll. Dennoch geht die Verkehrssicherheit vor. In diesem Fall würde eine Fällung die wahrscheinlich sicherste Methode sein. Eine anschließende Ersatzpflanzung sollte die Lücke schließen. 

Die vollständige Expertise ist als Sitzungsanlage beigefügt. 

Beschluss

Der Antrag auf Fällung zweier Bäume (Walnussbaum und Spitzahorn) wird auf dem Grundstück Staudhamer Straße 29 genehmigt. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 39 Bayerisches Naturschutzgesetz sind zu beachten. Als Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume (Stammumfang größer als 149 cm) ist gemäß Baumschutzverordnung des Marktes Markt Schwaben jeweils mit einer Pflanzgröße 20/25 cm als Hochstamm 4xV vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Ersatzpflanzung hat nicht auf dem Verlauf des Kanals zu erfolgen. Generell muss sich der Markt mit dem Thema Sicherheitsleistung beschäftigen.

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr