Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch Schwaigerstraße 33a - Fl.Nr. 1185 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 10.11.2022 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 04.10.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Schwaigerstraße 33a – Flurnr. 1185“ für eine Teilfläche von Fl.Nr. 1185 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und es erfolgt keine Umweltprüfung. 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am Rand eines überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebiets südlich der Schwaigerstraße am südlichen Ortsrand von Anzing und westlich des Ortsteils Obelfing. Er umfasst eine Teilfläche von 2.083 m² des Grundstücks Schwaigerstraße 33a, Fl.Nr. 1185.  liegt am nördlichen Ortsrand von Pliening, östlich der Landshuter Straße. Er umfasst ca. 1.320 m² und grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an ein kleines Waldgebiet sowie südlich und westlich an Wohnbebauung.

Anlass der Satzung ist die geplante Errichtung eines zusätzlichen zweigeschossigen Wohnhauses mit drei Wohneinheiten.   

Ziel der Satzung ist eine verträgliche Verschiebung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich in Richtung Süden. Durch die Einbeziehung der bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Fläche wird diese künftig in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen. Auf diese Weise wird für Vorhaben, die sich in die nähere Eigenart der Umgebung einfügen, Baurecht nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch geschaffen. 

In der Satzung sollen unter anderem auch die Baugrenze, eine Begrenzung auf max. 3 Wohneinheiten je Wohngebäude, die Neuanpflanzung von Bäumen sowie eine Fläche für die Erhaltung bestehender Bäume und Sträucher festgesetzt werden. 

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die nördlich vorbeiführende Schwaigerstraße. Es wird keine neue Erschließungsstraße benötigt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 25.11.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Ergänzungssatzung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 14.12.2022 16:35 Uhr