Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen 2. Tektur zur Baugenehmigung vom 25.08.2020: Erweiterung Kellergeschoss um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Vordach Eingang, Trappentreustraße 8, Fl.Nr. 379/23 Erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
10.11.2022
4
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
13

In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 10.11.2022 wurde für die oben genannte Tektur das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Landratsamt wurde um Stellungnahme zu den wie unten beschriebenen Bedenken gebeten. 

Mit Schreiben vom 23.11.2022 wird der Markt Markt Schwaben vom Landratsamt Ebersberg angehört und aufgrund der geplanten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens um erneute Entscheidung in der nächsten Sitzung gebeten. 

Das Landratsamt Ebersberg nimmt mit seinem Anhörungsschreiben auch Stellung zu den vom Markt Markt Schwaben geäußerten Bedenken wie folgt beschrieben (siehe hierzu auch Anlage zur Beschlussvorlage).

Zulässigkeit des Balkons:

Nachdem entlang der Trappentreustraße bereits an mehreren Stellen Hauptgebäude nahezu an der Straßengrenze vorhanden sind, ist ein einheitlicher Abstand zur Straßengrenze durch die vorhandene Bebauung nicht vorgegeben. Aus Sicht des Landratsamts führt die beantragte und bereits ausgeführte Errichtung des Balkons daher nicht zu städtebaulichen Spannungen und ist somit baurechtlich zulässig. Einzige Möglichkeit dies entsprechend zu regeln, wäre hier die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. 

Anfahrbarkeit der Stellplätze:

Die Anfahrbarkeit des Stellplatzes Nr. 3 ist laut Landratsamt gegeben. Es sind 4 Stellplätze nachgewiesen, wobei jeweils einer davon als gefangen zu werten wäre. Drei Stellplätze sind erforderlich.


Massive Grenzbebauung:

Das Landratsamt Ebersberg kann hier keine übermäßig massive Grenzbebauung erkennen. In der näheren Umgebung sind mehrfach grenznahe oder direkte Grenzbebauungen vorhanden. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass eine Abweichung von Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) nicht erforderlich ist, sondern lediglich von der Abstandsflächensatzung des Marktes Markt Schwaben (Abstandsflächentiefe von 0,75 H ist nicht gegeben). Geht man nur von der Abstandsflächenregelung der BayBO aus, ergibt sich für das oben genannte Bauvorhaben keine zusätzliche, der BayBO 2020 widersprechende Grenzbebauung. 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen (Erweiterung Kellergeschoss um einen Arbeitsraum, Überdachung Stellplatz und Vordach) in der Trappentreustraße 8 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Der Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Der Nutzung der Terrasse wird seitens des Marktes nicht zugestimmt.

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr