Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Tektur zur Baugenehmigung vom 20.05.2021, Ersatzbau eines Gewerbegebäudes mit Kleingerätewerkstatt, Büros und Ausstellung, hier: Grundfläche Sonderbau, Änderung Innenaufteilung Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
14.05.2019
2.3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
06.10.2022
6

Das Grundstück Wiegenfeldring 5, Fl.Nr. 989/1 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 49 b „Gewerbegebiet Süd, 2. Änderung“. Für weitere Festsetzungen, zu denen dieser keine Aussage trifft, ist der Bebauungsplan Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung“ anzuwenden.

Für einen Anbau an die bestehende Gewerbehalle lagen bereits zwei unterschiedliche Eingabeplanungen vor. 2019 wurden zwei eingeschossige Anbauten im Süden und Osten des Gebäudes geplant. Dieser Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 14.05.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen für die Anbauten mit Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Süden auf einer Länge von 42,31 m und einer Tiefe von 2,50 m erteilt. Am 20.05.2019 wurde für diesen Bauantrag die Baugenehmigung mit der beschriebenen Befreiung erteilt. 

Im Jahr 2021 wurde ein neuer Bauantrag für den Ersatzbau eines Gewerbegebäudes mit Kleingerätewerkstatt, Büros und Ausstellung eingereicht. Nachdem für dieses Bauvorhaben Befreiungen ähnlichen Ausmaßes zu dem von 2019 erforderlich waren, wurde hierfür das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Die Baugenehmigung erfolgte am 20.05.2021. 

Am 16.11.2022 ist beim Markt Markt Schwaben vom Landratsamt Ebersberg das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der Tektur für dieses Bauvorhaben eingegangen. Gegenüber dem Bauantrag von 2021 erhöht sich die Grund- und Geschossfläche, die Innenaufteilung ändert sich und es wird zusätzlich eine Außen- / Fluchttreppe und ein Balkon im Obergeschoss errichtet. Dadurch werden Befreiungen höheren Ausmaßes, wie folgt beschrieben, erforderlich. 


  1. Überschreitung der Baugrenze:
Die Baugrenze wird nun auf einer Länge von 19,75 m um 2,50 m sowie auf einer Länge von 28,375 m um 3,985 m überschritten. Die Erweiterung der Überschreitung der Baugrenze auf die Tiefe von 3,985 m entsteht durch den Treppenanbau und den Balkon im Obergeschoß. 

  1. Befreiung von den Festsetzungen zur Schutzbepflanzung:
Der geplante Erweiterungsbau im Süden erstreckt sich in Teilen auf die Fläche der Schutzbepflanzung. Diese wird durch die für die Baumaßnahme notwendige (Flucht-) Außentreppe mit einer Tiefe von 1,50 m auf einer Länge von 4,885 m sowie durch den auskragenden Balkon mit einer Tiefe von 1,50 m und auf einer Länge von 23,49 m überbaut. 
Laut Bebauungsplan Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd, 1 Änderung“ sind im Bereich der Schutzbepflanzung flächendeckend Sträucher und Bäume im Pflanzverbund 1 x 1 m sowie mindestens alle 10 m ein Baum entsprechend der Pflanzliste zu pflanzen. 

Begründung des Entwurfsverfassers und Antragstellers:

Zu 1.)        „Der geplante Bau dient der betrieblichen Entwicklung und ist in seiner Art und Positionierung für das Unternehmen erforderlich. Der räumliche Zusammenhang wird innerhalb des Grundstücks verbessert und vereinfacht hierdurch die Arbeitsabläufe wesentlich. Außerdem ist es für ausreichende Rangierflächen von diversen Gerätschaften (von z. B. schweren landwirtschaftlichem Gerät) notwendig, den Baukörper gemäß den beigelegten Plänen zu platzieren. Weiterhin wird aus städtebaulicher Sicht das Maß der baulichen Nutzung in jeglicher Hinsicht gemäß des Bebauungsplans eingehalten. Dadurch – und durch den im Süden anschließenden öffentlichen Bereich des Wiegenfeldrings – sind Belichtung, Belüftung und der Brandschutz sowohl zur Nachbarbebauung wie auch zu der angrenzenden Bebauung am Grundstück weiterhin gewährleistet.“

Zu 2.)         Nachdem die im Bebauungsplan festgesetzte Schutzbepflanzung entlang des Grundstücks in einer Breite von 3 m so nie ausgeführt wurde, soll durch die Erweiterung der Gewerbehalle dies verbessert werden. Bestand ist hier lediglich eine ca. 50 cm breite Hecke mit inkludierter Baumbepflanzung, die restliche Fläche ist mit Pflastersteinen versehen (siehe Fotos in der Anlage). Dies entspricht einer Bepflanzung in einer Fläche von 22,25 m². Nach Berechnung des Entwurfsverfassers wäre laut Bebauungsplan eine Schutzbepflanzung von 144,35 m² erforderlich. Geplant ist nun eine Pflanzfläche von ca. 137 m². 
Nach Angaben des Entwurfsverfassers ist es aufgrund des Neubaus und der daraus resultierenden Fluchtwegeinschränkungen sowie der zwei Zufahrten notwendig, die vorhandene Bepflanzung teilweise zurückzubauen und diese anderweitig zu ersetzen. So sollen im Süden des Erweiterungsbaus im östlichen Teilbereich 3 Bäume gefällt, durch mehrere Sträucher und durch 2 neue Bäume im westlichen Teilbereich ersetzt werden. Hierbei ist der Eingabeplan zur Schutzbepflanzung zu beachten. Im Erdgeschoss Grundrissplan ist die Bepflanzung im Süden nicht korrekt dargestellt. Laut Bebauungsplan ist alle 10 m ein Baum zu pflanzen. Auf eine Gebäudelänge von 48,115 m sind somit 5 Bäume erforderlich. Diese werden nun komplett im westlichen Teilbereich des südlichen Erweiterungsbaus nachgewiesen.

Laut Stellplatznachweis des Entwurfsverfassers sind für das Bauvorhaben insgesamt 16 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 20 Stellplätze.

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Ersatzbau eines Gewerbegebäudes mit Kleingerätewerkstatt, Büros und Ausstellung. Der hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne Gewerbegebiet Süd, 1. und 2. Änderung für die Überschreitung der Baugrenze sowie bezüglich der Schutzbepflanzung, wie im Sachvortrag beschrieben, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr