Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III einschließlich dessen 1. Änderung Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich seiner 1. Änderung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Für die bebauten Grundstücke entlang des östlichen Teils des Graf-Sieghart-Weges sowie das unbebaute Grundstück nördlich des Graf-Sieghart-Weges gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III und seiner 1. Änderung. 

Der Bebauungsplan Markt Schwaben Süd III wurde im Jahr 1958 aufgestellt, die 1. Änderung ist im Jahr 1965 in Kraft getreten. 
Es ist festzustellen, dass die Festsetzungen der damaligen Planung zum Teil nicht mehr zeitgemäß sind und die aktuellen Bedürfnisse der Grundstückseigentümer nicht berücksichtigen. Im Zuge der Nachverdichtung stellen Bauwillige wiederkehrend Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan enthält insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht mehr zeitgemäße Regelungen, die der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum entgegenstehen und in der Folge dazu geführt haben, dass bereits mehrere Befreiungen von den Festsetzungen erteilt worden sind. Das wiederholte Erteilen von Befreiungen kann dazu führen, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können. Damit ist eine vollständige Umsetzung der damaligen städtebaulichen Ziele nicht mehr zu erwarten. Auch für eine eventuelle spätere Bebauung des bisher unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 456 nördlich des Graf-Sieghart-Weges stellt der bisherige Bebauungsplan keine angemessene Grundlage für zeitgemäße Wohnbebauung mehr dar. 

Für den Fall, dass ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans und seiner 1. Änderung durchgeführt wird, richtet sich die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. für den östlichen Teil des unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 456 nach § 35 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich).

Gleichwohl kann der Markt im Rahmen seiner Planungshoheit bei Vorliegen eines Planungserfordernisses im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch jederzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das bisherige Plangebiet oder Teile davon einleiten.

Der Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanaufhebung ist im Lageplan dargestellt.  

Ein Teil des ursprünglichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III und seiner 1. Änderung wurde durch den im Jahr 2013 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 – 1 – 1 neu überplant (Graf-Sieghart-Weg 2 – 10b). Der Geltungsbereich umfasst die bebauten Grundstücke im westlichen Teil des Graf-Sieghart-Weges. Dieser Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 -1 – 1 soll weiterhin Bestand haben und von einer eventuellen Aufhebung des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 10 Markt Schwaben Süd III nicht betroffen sein.

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 10 Markt Schwaben Süd III einschließlich seiner 1. Änderung aufzuheben und das entsprechende Verfahren einzuleiten. 
Der Bebauungsplan Nr. 65 Markt Schwaben Süd 3 – 1 – 1 soll hiervon unberührt bleiben und weiterhin Bestand haben. 

Es erfolgte keine Beschlussfassung.

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr