Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet nördlich des Richardiswegs und östlich der Ebersberger Straße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 11

Sachvortrag

Für die Grundstücke nördlich und südlich des Richardiswegs gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 Markt Schwaben Süd II. Dieser Bebauungsplan wurde im Jahr 1958 aufgestellt. 

Es ist festzustellen, dass das Plangebiet nur nördlich des Richardiswegs teilweise bebaut wurde. Die damals ebenfalls vorgesehene Bebauung südlich des Richardiswegs wurde nicht realisiert. Der Verwaltung ist auch nicht bekannt, dass hier in absehbarer Zeit Bauvorhaben geplant sind.

Darüber hinaus sind die damaligen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigen nicht die heutigen Bedürfnisse von Eigentümern von Wohngrundstücken. So liegen der Verwaltung aktuell zum Beispiel für das Grundstück Richardisweg 3, Fl.Nrn. 460/44 und 460/68 drei Befreiungsanträge bezüglich Baugrenze, Dachneigung und Wandhöhe vor.
Das wiederholte Erteilen von Befreiungen kann dazu führen, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können. Damit ist eine vollständige Umsetzung der damaligen städtebaulichen Ziele nicht mehr zu erwarten. 
Weiterhin entspricht die im Bebauungsplan dargestellte Aufteilung der Grundstücksparzellen nördlich des Richardiswegs nicht mehr den aktuellen Grundstückszuschnitten und Eigentumsverhältnissen.

In einem gesonderten Tagesordnungspunkt wurde in der heutigen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses darüber beraten, ob der bestehende Bebauungsplan Nr. 9 „Markt Schwaben Süd II“ aufgehoben werden soll. 
Für den Fall, dass die Aufhebung des bisherigen Bebauungsplans beschlossen worden sein sollte, kann der Markt im Rahmen seiner Planungshoheit bei Vorliegen eines Planungserfordernisses jederzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das bisherige Plangebiet oder Teile davon einleiten.

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Verwaltung empfiehlt für die bisher nur teilweise bebauten Grundstücke nördlich des Richardiswegs sowie das östlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 460/28 einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Da es sich hier um größere Wohnbaugrundstücke handelt, kann die künftige Bebauung mit einem Bebauungsplan zielgerichtet gesteuert werden, um zeitgemäße, dem heutigen Standard entsprechende Regelungen zur Neubebauung bzw. Nachverdichtung zu erhalten.

Für den Bereich südlich des Richardiswegs besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Planungserfordernis, da nach Kenntnis der Verwaltung hier in absehbarer Zeit keine Bauvorhaben geplant sind. Für eine längerfristige Planung sollte hier das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) abgewartet werden. Bis auf weiteres kann somit die bestehende Grünfläche am südlichen Ortsrand erhalten bleiben. 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss sieht ein planerisches Erfordernis für eine Neuaufstellung des Bebauungsplans „Markt Schwaben Süd II“.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Marktgemeinderat eine Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen.
In den Geltungsbereich sollen entsprechend dem Lageplan die Grundstücke nördlich des Richardiswegs sowie das östlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 460/28 aufgenommen werden.

Städtebauliches Ziel ist insbesondere die Steuerung der Nachverdichtung durch eine Wohnbebauung nach heutigem Standard.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr