Das Antragsschreiben des Kommunalunternehmens Markt Schwaben vom 03.11.2022 betreffend die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben des KUMS wird unterstützt, es ergeht folgende
Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat:
1.
Das Vorhaben des Kommunalunternehmens Markt Schwaben, die Wärmezentrale zu erweitern, wird unterstützt. Es widerspricht zum Teil den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ in der Fassung seiner 1. Änderung.
Für das Grundstück Am Erlberg 6 (Fl.Nr. 973/35) wird eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aufgestellt. Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.
2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
Änderung der bestehenden Festsetzung(en)
- des Bauraums für Haupt- und Nebenanlagen sowie der Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind: künftiger Verlauf der Baugrenze direkt entlang der Abgrenzung zwischen Wertstoffhof und KUMS-Gelände sowie in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze zwischen KUMS-Gelände und öffentlicher Verkehrsfläche, Wegfall der Grünfläche zwischen Wertstoffhof und dem KUMS-Gelände sowie Schaffung der Möglichkeit der Errichtung baulicher Anlagen bis an die Einfriedung in diesem Bereich
- zur Baudichte bzw. der überbaubaren Fläche
- der maximal zulässigen Höhe: max. zulässige Firsthöhe = 528 m üNN
- der einzuhaltenden Abstandsflächen: Festsetzung einer individuellen Abstandsflächenregelung
- zum Emissionsschutz: Anpassung an den künftigen Bedarf bzw. die aktuelle Planung des KUMS
3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33, Gemarkung Markt Schwaben.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Nordwesten: vom gemeindlichen Wertstoffhof,
im Nordosten: vom Grundstück Fl.Nr. 973/9 (Grünfläche mit Regenrückhaltebecken),
im Südosten und Südwesten: von der Straße Am Erlberg.
Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert und durch Einbeziehung weiterer Flächen vergrößert werden.
4.
Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros sowie der Fachingenieurbüros für die Erstellung notwendiger Gutachten obliegt dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Marktverwaltung -Abteilung Bauen und Umwelt- zu erfolgen. Die Kosten für die Tätigkeit des Planfertigers sowie für die Anfertigung notwendiger Gutachten hat das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR zu tragen.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch).