Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening Flächennutzungsplan -15. Änderung- und Aufstellung eines Bebauungsplans für das Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham nördlich der St 2082 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 08.12.2022 ö Sachstandsinformation 14

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 26.11.2020 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham, nördlich der St 2082“ sowie für das gleiche Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham, nördlich der St 2082“ beschlossen. 

Der Geltungsbereich für die beiden Bauleitplanverfahren umfasst ca. 2,5 ha und liegt im westlichen Gemeindegebiet an der Staatsstraße 2082 (Erdinger Straße) zwischen den Ortsteilen Landsham und Pliening. 
Derzeit befinden sich im Plangebiet Einzelhäuser, ein gewerblicher Betrieb sowie ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude. Im Westen grenzen ein weiterer gewerblicher Betrieb, ein landwirtschaftlicher Betrieb sowie eine Wohnbebauung an das Plangebiet.

Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. In der bisherigen Fassung des Flächennutzungsplans ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein Teil des Plangebiets liegt jedoch seit 2015 bereits im Umgriff einer Außenbereichssatzung.

Parallel zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans soll für das Plangebiet der Bebauungsplan „Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham, nördlich der St 2082“ aufgestellt werden. 

Anlass der Planungen ist die anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum und Flächen für gewerbliche Nutzung.
Ziel der Planungen ist die Ausweisung eines Mischgebietes sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan. Damit soll die Bestandsbebauung gesichert sowie eine gewerbliche Nutzung gebietsverträglich ermöglicht werden. Zusätzliche Wohnbebauung soll in angemessenem Umfang mischgebietsverträglich ermöglicht werden.

Durch die Umsetzung der Planungen wird die vorhandene Baulücke innerhalb der bestehenden Bebauung geschlossen. Ein bepflanzter Grünstreifen soll die geplante Erweiterung des Gewerbes von den Wohnbebauungen abgrenzen.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die bereits vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 15.12.2022 zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen der Gemeinde Pliening keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen werden, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 29.03.2023 09:46 Uhr