Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage, An der Bachleiten 17, Fl.Nr. 971/8 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Für das Grundstück Fl.Nr. 971/8 liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baugenehmigung vor. Es ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage geplant.  Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit des Vorhabens ist aufgrund der Innenbereichslage des Grundstücks nach § 34 Baugesetzbuch zu prüfen (nicht überplanter Innenbereich).  In der Sitzung vom 06.10.2022 wurde das Einvernehmen für die Abgrabungsgenehmigung beschlossen. 
Laut Planer beträgt die Grundflächenzahl 0,47 und inclusive alle Stellplätze und Zufahrten 0,77. Die Geschossflächenzahl beträgt 1,11. Damit werden die Grenzwerte der Baunutzungsverordnung eingehalten. 
Die Bebauung wird sich an die umliegende Bebauung orientieren. Gemessene Höhen Nachbargebäude Wandhöhe 6,70 m und Firsthöhe 9,79 m. Bei diesem Vorhaben werden zwei Vollgeschosse entstehen mit einer Wandhöhe von 6,35 m; Firsthöhe 9,42 m.

Das Gebäude ist geplant mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. 
Laut Planer ist das Dachgeschoss kein Vollgeschoss. Für das Gebäude ist ein Walmdach vorgesehen. 
Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung sind 23 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Es werden 24 Kfz-Stellplätze nachgewiesen (davon 16 in der Tiefgarage). 
Bei 11 Wohneinheiten sind 22 Stellplätze für Fahrräder zu errichten. Es werden 12 oberirdisch und 10 unterirdisch nachgewiesen. 
Aus Sicht der Verwaltung kann zu diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da das Baugrundstück dem Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch zugeordnet ist und bereits eine Vergleichsbebauung (Nachbargrundstück) vorhanden ist. 

Beschluss

Zu dem Antrag auf Baugenehmigung „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.  Den Bauherren wird als Empfehlung mitgegeben, mehr Fahrradstellplätze in der Tiefgarage anzulegen, da die oberirdischen in der Regel nicht gut angenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine eventuelle Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf dem Verwaltungsweg zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2023 11:00 Uhr